Vaterschaftsanerkennung
Die Vaterschaftsanerkennung ist die formgebundene Erklärung eines Mannes, rechtlicher Vater eines Kindes sein zu wollen, wenn keine andere rechtliche Vaterschaft besteht. Sie bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Mutter und muss öffentlich beurkundet werden, etwa beim Jugendamt, Standesamt oder Notar. Eine Anerkennung ist bereits vor der Geburt möglich. Sie begründet rechtliche Abstammung, ersetzt aber weder automatisch eine Sorgeerklärung noch die Prüfung anderer familienrechtlicher Fragen.
Voraussetzungen
Die Erklärung muss höchstpersönlich und ohne Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden. Eine bestehende Vaterschaft steht ihr entgegen.
Rechtsfolgen
Es entstehen Verwandtschaft sowie insbesondere mögliche Unterhalts- und Erbrechtsfolgen.
Beispiel
Unverheiratete Eltern lassen Anerkennung und Zustimmung vor der Geburt beim Jugendamt beurkunden.
Häufige Fragen
Ist ein DNA-Test erforderlich?
Nein. Die Anerkennung ist grundsätzlich keine biologische Beweisprüfung.
Kann sie widerrufen werden?
Nicht frei; eine Korrektur erfolgt nur über gesetzliche Verfahren, insbesondere Anfechtung.
Verwandte Begriffe
Vaterschaftsanfechtung, Familienrecht, Gemeinsames Sorgerecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.