Abstammung
Abstammung bezeichnet die rechtliche Zuordnung eines Kindes zu seinen Eltern. Sie ist Grundlage zahlreicher familienrechtlicher Folgen, insbesondere elterlicher Sorge, Kindesunterhalt, Verwandtschaft, Erbrecht und Staatsangehörigkeit. Die rechtliche Elternschaft stimmt häufig mit der biologischen Abstammung überein, muss es aber nicht. Für Mutterschaft und Vaterschaft gelten gesetzliche Zuordnungsregeln; Änderungen sind nur in den vorgesehenen Verfahren möglich.
Rechtliche Zuordnung
Mutter ist grundsätzlich die Frau, die das Kind geboren hat. Vater ist insbesondere der mit der Mutter verheiratete Mann, der Anerkennende oder der gerichtlich Festgestellte.
Bedeutung
Abstammung begründet Verwandtschaft und prägt Sorge-, Unterhalts- und Erbrechtsverhältnisse.
Beispiel
Ein nicht verheirateter Vater wird durch wirksame Vaterschaftsanerkennung rechtlicher Vater.
Häufige Fragen
Ist der biologische Vater stets rechtlicher Vater?
Nein. Entscheidend sind zunächst die gesetzlichen Zuordnungstatbestände.
Kann die Zuordnung geändert werden?
Ja, insbesondere durch Vaterschaftsanfechtung oder gerichtliche Feststellung.
Verwandte Begriffe
Familienrecht, Kindeswohl, Personensorge.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.