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Recht auf Vergessenwerden

Recht auf Vergessenwerden bezeichnet den Anspruch, dass personenbezogene Informationen nach Zeitablauf nicht unbegrenzt leicht auffindbar oder weiterverarbeitet werden. Es vermittelt kein allgemeines Recht, historische Tatsachen vollständig aus der Öffentlichkeit zu entfernen. Vielmehr sind Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, Informationsfreiheit, Pressefreiheit und das Interesse an einem zugänglichen Archiv im Einzelfall gegeneinander abzuwägen.

Rechtliche Bedeutung

Datenschutzrechtlich ist insbesondere Art. 17 DSGVO maßgeblich. Gegen Suchmaschinen kann eine Auslistung bestimmter Treffer verlangt werden, ohne dass der Ausgangsbeitrag gelöscht wird. Bei Presse- und Archivangeboten gelten zusätzlich grundrechtliche Abwägungsmaßstäbe.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Zu berücksichtigen sind Wahrheit, Aktualität, öffentliche Rolle des Betroffenen, Informationsinteresse, Zeitablauf und Eingriffsintensität. Ein Anspruch kann entfallen, wenn die Verarbeitung zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit erforderlich ist.

Beispiel

Eine viele Jahre alte Meldung über ein geringfügiges Verfahren erscheint bei jeder Namenssuche an erster Stelle. Der Betroffene kann eine Auslistung durch die Suchmaschine verlangen, obwohl der Archivbeitrag bestehen bleibt.

Häufige Fragen

Muss der ursprüngliche Artikel gelöscht werden?

Nicht zwingend. Auslistung aus Suchergebnissen und Löschung beim ursprünglichen Anbieter sind verschiedene Maßnahmen.

Gilt das Recht auch für wahre Informationen?

Ja, auch wahre Angaben können nach langer Zeit unverhältnismäßig leicht auffindbar sein; das Ergebnis hängt von der Abwägung ab.

Verwandte Begriffe

Recht auf Löschung, Löschungsanspruch, Persönlichkeitsrecht, Pressefreiheit

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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