Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsläufige größere Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen im Vergleich zur überwiegenden Mehrzahl vergleichbarer Personen entstehen. Sie können nach §§ 33 ff. EStG das zu versteuernde Einkommen mindern. Berücksichtigt wird regelmäßig nur der Teil, der die individuell berechnete zumutbare Belastung übersteigt. Typische Fälle können bestimmte Krankheits-, Pflege- oder Unterhaltskosten sein.

Voraussetzungen

Die Aufwendungen müssen außergewöhnlich, zwangsläufig und notwendig sein. Zwangsläufigkeit liegt vor, wenn sich der Steuerpflichtige ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann.

Zumutbare Belastung

Bei den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen wird ein einkommens- und familienabhängiger Eigenanteil abgezogen. Daneben bestehen besondere Tatbestände mit eigenen Voraussetzungen.

Beispiel

Medizinisch notwendige und nicht erstattete Behandlungskosten können nach Abzug der zumutbaren Belastung steuerlich berücksichtigt werden.

Häufige Fragen

Sind alle Krankheitskosten abziehbar?

Nein. Erforderlich sind insbesondere medizinische Notwendigkeit, Nachweis und fehlende Erstattung.

Was unterscheidet sie von Sonderausgaben?

Sonderausgaben sind gesetzlich einzeln benannte private Aufwendungen; außergewöhnliche Belastungen knüpfen an besondere Zwangslagen an.

Verwandte Begriffe

Sonderausgaben, zumutbare Belastung, Krankheitskosten, Pflegekosten, zu versteuerndes Einkommen

Weitere Erläuterungen bietet steuerrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Steuergläubiger

    Steuergläubiger ist das öffentlich-rechtliche Gemeinwesen, dem der Anspruch auf eine Steuer zusteht. Je nach Steuerart kann dies der Bund, ein Land, eine Gemeinde oder können mehrere Körperschaften gemeinsam sein. Wer die Einnahmen erhält, ergibt sich aus dem Grundgesetz und den jeweiligen Steuergesetzen. Der Steuergläubiger steht im Steuerschuldverhältnis dem Steuerschuldner gegenüber. Rechtliche Stellung Der Steuergläubiger ist…

  • |

    Aussetzung der Vollziehung

    Die Aussetzung der Vollziehung ist vorläufiger Rechtsschutz gegen einen vollziehbaren Steuerbescheid oder anderen Verwaltungsakt. Sie bewirkt, dass die angegriffene Regelung bis zur Entscheidung über Einspruch oder Klage vorerst nicht durchgesetzt wird. Voraussetzung sind regelmäßig ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder eine unbillige Härte. Der Einspruch allein stoppt die Zahlungspflicht grundsätzlich nicht. Voraussetzungen Die Finanzbehörde kann…

  • Sonderausgaben

    Sonderausgaben sind bestimmte private Aufwendungen, die das Einkommensteuergesetz ausnahmsweise zum Abzug zulässt. Sie mindern bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens die steuerliche Bemessungsgrundlage. Dazu gehören insbesondere Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, bestimmte Unterhaltsleistungen, Spenden und unter gesetzlichen Voraussetzungen Kinderbetreuungskosten. Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind keine Sonderausgaben. Arten Das Gesetz unterscheidet allgemeine Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen. Für einzelne Positionen bestehen…

  • Grundfreibetrag

    Der Grundfreibetrag ist der Teil des zu versteuernden Einkommens, der bei der Einkommensteuer steuerfrei bleibt. Er soll das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum sichern. Nur soweit das zu versteuernde Einkommen den gesetzlich festgelegten Betrag übersteigt, fällt nach dem Einkommensteuertarif grundsätzlich Steuer an. Die Höhe wird regelmäßig angepasst und gilt für jeden Steuerpflichtigen. Rechtsgrundlage und Zweck Der Grundfreibetrag…

  • Steuerpflichtiger

    Steuerpflichtiger ist, wer nach den Steuergesetzen eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat oder eine Steuererklärung abgeben, Bücher führen oder andere steuerliche Pflichten erfüllen muss. Der Begriff ist damit weiter als der des Steuerschuldners und wird in § 33 der Abgabenordnung definiert. Gesetzliche Bedeutung Die…

  • Fälligkeit einer Steuer

    Die Fälligkeit einer Steuer bezeichnet den Zeitpunkt, von dem an der Steuergläubiger die Zahlung verlangen und der Steuerschuldner leisten muss. Sie ist von der Entstehung und Festsetzung der Steuer zu unterscheiden. Der Fälligkeitszeitpunkt ergibt sich aus dem jeweiligen Steuergesetz, aus der Abgabenordnung oder aus dem Steuerbescheid. Allgemeine Regel Nach § 220 AO richtet sich die…