Steuergläubiger

Steuergläubiger ist das öffentlich-rechtliche Gemeinwesen, dem der Anspruch auf eine Steuer zusteht. Je nach Steuerart kann dies der Bund, ein Land, eine Gemeinde oder können mehrere Körperschaften gemeinsam sein. Wer die Einnahmen erhält, ergibt sich aus dem Grundgesetz und den jeweiligen Steuergesetzen. Der Steuergläubiger steht im Steuerschuldverhältnis dem Steuerschuldner gegenüber.

Rechtliche Stellung

Der Steuergläubiger ist Inhaber des Steueranspruchs. Nach § 43 AO bestimmen die einzelnen Steuergesetze, wer Steuerschuldner oder Gläubiger einer Steuervergütung ist. Davon zu unterscheiden ist die Behörde, die die Steuer verwaltet.

Verteilung der Steuereinnahmen

Das Grundgesetz ordnet in den Art. 106 und 107 die Ertragshoheit und den Finanzausgleich. Bei Gemeinschaftsteuern wie Einkommen- und Umsatzsteuer stehen die Einnahmen mehreren staatlichen Ebenen zu.

Beispiel

Bei der Gewerbesteuer ist grundsätzlich die hebeberechtigte Gemeinde Steuergläubiger. Das Finanzamt wirkt zwar am Verfahren mit, wird dadurch aber nicht selbst zum Gläubiger.

Häufige Fragen

Ist das Finanzamt immer Steuergläubiger?

Nein. Das Finanzamt ist eine Finanzbehörde. Steuergläubiger ist die Körperschaft, der das Steueraufkommen gesetzlich zusteht.

Kann es mehrere Steuergläubiger geben?

Ja, insbesondere bei Gemeinschaftsteuern wird das Aufkommen zwischen Bund und Ländern sowie teilweise Gemeinden verteilt.

Verwandte Begriffe

Steuerrecht, Steueranspruch, Steuerschuldner, Steuerfestsetzung, Finanzamt

Weitere Erläuterungen bietet steuerrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

    Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist eine gesetzlich geregelte Möglichkeit, unter engen Voraussetzungen Straffreiheit für bereits begangene Steuerhinterziehungen zu erlangen. Der Täter muss gegenüber der Finanzbehörde rechtzeitig und vollständig die erforderlichen Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart nachholen oder berichtigen. Zusätzlich müssen regelmäßig Steuern, Zinsen und gegebenenfalls ein Geldbetrag fristgerecht gezahlt werden. Vollständigkeit Eine sogenannte…

  • | | | |

    Missbrauchsverbot im Steuerrecht

    Das Missbrauchsverbot im Steuerrecht verhindert, dass rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten unangemessen genutzt werden, um einen gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil zu erlangen. Im deutschen Abgabenrecht enthält § 42 AO eine allgemeine Regel; daneben bestehen besondere Missbrauchsvorschriften und unionsrechtliche Grundsätze. Zulässige Steuerplanung bleibt möglich. Missbrauch setzt regelmäßig eine unangemessene Gestaltung voraus, die gegenüber einer angemessenen Gestaltung zu einem Vorteil…

  • Grunderwerbsteuer

    Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer auf Rechtsvorgänge, die sich auf inländische Grundstücke beziehen. Wichtigster Fall ist der Abschluss eines Grundstückskaufvertrags. Steuerbar können aber auch bestimmte Anteilsübertragungen an grundbesitzenden Gesellschaften sein. Bemessungsgrundlage ist regelmäßig die Gegenleistung; der Steuersatz wird vom jeweiligen Bundesland bestimmt. Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz. Steuerbare Vorgänge Neben Kaufverträgen erfasst das Gesetz insbesondere Auflassung,…

  • Lohnsteuer

    Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuerart, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Der Arbeitgeber behält sie bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn ein und führt sie an das Finanzamt ab. Ihre Höhe richtet sich insbesondere nach Arbeitslohn, Steuerklasse, Freibeträgen und den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Lohnsteuerabzug Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich Steuerschuldner, während der…

  • Körperschaftsteuer

    Die Körperschaftsteuer ist eine Ertragsteuer auf das Einkommen juristischer Personen und bestimmter anderer Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Besonders bedeutsam ist sie für Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Ihre Grundlagen regelt das Körperschaftsteuergesetz; für Einkommensermittlung und Verfahren gelten ergänzend zahlreiche Vorschriften des Einkommensteuerrechts und der Abgabenordnung. Steuerpflicht Unbeschränkt steuerpflichtig sind insbesondere Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung…

  • | | |

    Steuergerechtigkeit

    Steuergerechtigkeit bezeichnet das Leitbild einer sachgerechten, gleichmäßigen und nachvollziehbaren Verteilung staatlicher Abgabenlasten. Verfassungsrechtlich wird es vor allem durch Art. 3 Abs. 1 GG, das Leistungsfähigkeitsprinzip, Folgerichtigkeit und gleichmäßigen Gesetzesvollzug konkretisiert. Dabei gibt das Grundgesetz kein einziges ideales Steuersystem vor. Der Gesetzgeber besitzt Gestaltungsspielraum, muss Vergleichsgruppen jedoch sachgerecht bilden, Belastungsentscheidungen widerspruchsarm umsetzen und das menschenwürdige Existenzminimum…