Steuergläubiger

Steuergläubiger ist das öffentlich-rechtliche Gemeinwesen, dem der Anspruch auf eine Steuer zusteht. Je nach Steuerart kann dies der Bund, ein Land, eine Gemeinde oder können mehrere Körperschaften gemeinsam sein. Wer die Einnahmen erhält, ergibt sich aus dem Grundgesetz und den jeweiligen Steuergesetzen. Der Steuergläubiger steht im Steuerschuldverhältnis dem Steuerschuldner gegenüber.

Rechtliche Stellung

Der Steuergläubiger ist Inhaber des Steueranspruchs. Nach § 43 AO bestimmen die einzelnen Steuergesetze, wer Steuerschuldner oder Gläubiger einer Steuervergütung ist. Davon zu unterscheiden ist die Behörde, die die Steuer verwaltet.

Verteilung der Steuereinnahmen

Das Grundgesetz ordnet in den Art. 106 und 107 die Ertragshoheit und den Finanzausgleich. Bei Gemeinschaftsteuern wie Einkommen- und Umsatzsteuer stehen die Einnahmen mehreren staatlichen Ebenen zu.

Beispiel

Bei der Gewerbesteuer ist grundsätzlich die hebeberechtigte Gemeinde Steuergläubiger. Das Finanzamt wirkt zwar am Verfahren mit, wird dadurch aber nicht selbst zum Gläubiger.

Häufige Fragen

Ist das Finanzamt immer Steuergläubiger?

Nein. Das Finanzamt ist eine Finanzbehörde. Steuergläubiger ist die Körperschaft, der das Steueraufkommen gesetzlich zusteht.

Kann es mehrere Steuergläubiger geben?

Ja, insbesondere bei Gemeinschaftsteuern wird das Aufkommen zwischen Bund und Ländern sowie teilweise Gemeinden verteilt.

Verwandte Begriffe

Steuerrecht, Steueranspruch, Steuerschuldner, Steuerfestsetzung, Finanzamt

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