Zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen ist die zentrale Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Es entsteht nach den gesetzlich vorgegebenen Rechenschritten aus der Summe der Einkünfte, vermindert insbesondere um bestimmte Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge. Erst auf diesen Endbetrag wird der Einkommensteuertarif angewendet; es ist daher nicht mit Einnahmen, Einkünften oder Bruttoeinkommen gleichzusetzen.

Berechnung

Ausgangspunkt sind die sieben Einkunftsarten. Nach Verlustausgleich und weiteren Abzügen wird zunächst das Einkommen ermittelt. Kinderfreibeträge und bestimmte weitere Beträge führen schließlich zum zu versteuernden Einkommen.

Bedeutung

Die Höhe des zu versteuernden Einkommens bestimmt zusammen mit dem persönlichen Tarif grundsätzlich die festzusetzende Einkommensteuer.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer erzielt Einkünfte von 50.000 Euro. Nach abzugsfähigen Sonderausgaben und weiteren gesetzlichen Abzügen kann das zu versteuernde Einkommen niedriger liegen.

Häufige Fragen

Ist es dasselbe wie das Bruttogehalt?

Nein. Zwischen Bruttogehalt und zu versteuerndem Einkommen liegen zahlreiche Abzüge und Rechenschritte.

Wo steht der Betrag?

Er wird regelmäßig im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen.

Verwandte Begriffe

Einkommensteuer, Einkünfte, Einkunftsarten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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