Rücktritt

Der Rücktritt ist ein Gestaltungsrecht, durch dessen Ausübung ein wirksamer gegenseitiger Vertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wird. Bereits empfangene Leistungen sind grundsätzlich zurückzugewähren und gezogene Nutzungen herauszugeben. Ein Rücktritt setzt einen gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Rücktrittsgrund sowie eine Rücktrittserklärung voraus. Im Leistungsstörungsrecht ist häufig zunächst erfolglos eine Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen.

Voraussetzungen

Typische Rücktrittsgründe sind Nichtleistung, nicht vertragsgemäße Leistung oder ein Sachmangel. Eine Fristsetzung kann in gesetzlich bestimmten Fällen entbehrlich sein.

Rechtsfolgen

Die Parteien müssen die empfangenen Leistungen zurückgewähren. Ist dies nicht möglich, kann Wertersatz geschuldet sein. Schadensersatzansprüche können daneben bestehen.

Beispiel

Der Verkäufer repariert eine mangelhafte Sache trotz angemessener Frist nicht. Der Käufer erklärt den Rücktritt und gibt die Sache gegen Erstattung des Kaufpreises zurück.

Häufige Fragen

Beendet der Rücktritt den Vertrag rückwirkend?

Nein. Er wandelt ihn grundsätzlich in ein Rückgewährschuldverhältnis um.

Ist Rücktritt dasselbe wie Widerruf?

Nein. Das Widerrufsrecht benötigt keinen Vertragsverstoß.

Verwandte Begriffe

Widerrufsrecht, Gewährleistung, Nacherfüllung, Rückgewährschuldverhältnis, Fristsetzung

Weitere Informationen bietet zivilrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Urlaubsanspruch

    Der Urlaubsanspruch ist der gesetzliche oder vertragliche Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zu Erholungszwecken. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer Sechstagewoche 24 Werktage und entspricht bei einer Fünftagewoche regelmäßig 20 Arbeitstagen. Der Anspruch entsteht grundsätzlich für jedes Kalenderjahr; der volle gesetzliche Urlaub setzt regelmäßig eine sechsmonatige Wartezeit voraus. Tarifvertrag und Arbeitsvertrag…

  • Düsseldorfer Tabelle

    Die Düsseldorfer Tabelle ist eine von den Oberlandesgerichten unter Federführung des Oberlandesgerichts Düsseldorf entwickelte Leitlinie zur Bemessung des Kindesunterhalts. Sie ordnet den monatlichen Bedarf minderjähriger und volljähriger Kinder nach Alter und bereinigtem Nettoeinkommen des Pflichtigen. Die Tabelle ist kein Gesetz, wird von Gerichten und Praxis aber bundesweit als wesentliche Orientierung verwendet. Kindergeld, Selbstbehalt, Zahl der…

  • Nießbrauch

    Der Nießbrauch ist das unveräußerliche und grundsätzlich unvererbliche Recht, eine fremde Sache oder ein fremdes Recht umfassend zu nutzen und daraus Erträge zu ziehen. Der Eigentümer behält die rechtliche Zuordnung, während der Nießbraucher beispielsweise eine Immobilie selbst bewohnen oder vermieten und die Mieten behalten darf. Bei Grundstücken entsteht der Nießbrauch durch Einigung und Eintragung in…

  • Eigenbedarfskündigung

    Die Eigenbedarfskündigung ist eine ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Vermieter, weil er die Räume für sich, einen Familienangehörigen oder einen Angehörigen seines Haushalts benötigt. Der Nutzungswunsch muss ernsthaft, vernünftig und nachvollziehbar sein. Das Kündigungsschreiben muss die begünstigte Person und das Interesse an der Nutzung grundsätzlich konkret benennen. Außerdem sind die gesetzlichen Kündigungsfristen und mögliche…

  • Nachehelicher Unterhalt

    Nachehelicher Unterhalt ist der Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte nach Rechtskraft der Scheidung unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen verlangen kann. Ausgangspunkt ist der Grundsatz der Eigenverantwortung: Jeder Ehegatte soll grundsätzlich selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Ein Anspruch besteht nur bei einem gesetzlichen Unterhaltstatbestand, etwa wegen Kinderbetreuung, Alters, Krankheit, Erwerbslosigkeit, unzureichender Einkünfte oder Ausbildung. Zusätzlich müssen Bedürftigkeit…

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht

    Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist der Teil der Personensorge, der die Entscheidung umfasst, wo sich ein minderjähriges Kind gewöhnlich und vorübergehend aufhält. Dazu gehören insbesondere Wohnort, Umzug und bestimmte Reisen. Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen Eltern Entscheidungen von erheblicher Bedeutung gemeinsam treffen. Können sie sich nicht einigen, kann das Familiengericht die Entscheidungsbefugnis oder diesen Teil der Sorge einem…

Ein Kommentar

Die Kommentare sind geschlossen.