Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine von den Oberlandesgerichten unter Federführung des Oberlandesgerichts Düsseldorf entwickelte Leitlinie zur Bemessung des Kindesunterhalts. Sie ordnet den monatlichen Bedarf minderjähriger und volljähriger Kinder nach Alter und bereinigtem Nettoeinkommen des Pflichtigen. Die Tabelle ist kein Gesetz, wird von Gerichten und Praxis aber bundesweit als wesentliche Orientierung verwendet. Kindergeld, Selbstbehalt, Zahl der Berechtigten und weitere Umstände sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Aufbau
Die Einkommensgruppen und Altersstufen ergeben Tabellenbedarfe. Der tatsächlich zu zahlende Betrag folgt erst nach Anrechnung des Kindergelds und weiterer Korrekturen.
Kontrollbedarf
Die Einstufung geht regelmäßig von einer bestimmten Zahl Unterhaltsberechtigter aus. Abweichungen können eine Herauf- oder Herabstufung rechtfertigen.
Beispiel
Für ein zehnjähriges Kind wird zunächst der Bedarf aus Einkommensgruppe und Altersstufe ermittelt; anschließend wird das Kindergeld anteilig angerechnet.
Häufige Fragen
Ist die Tabelle verbindliches Recht?
Nein. Sie ist eine anerkannte Leitlinie, die eine Einzelfallprüfung nicht ersetzt.
Wird sie regelmäßig geändert?
Ja. Beträge und Selbstbehalte werden an rechtliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst.
Verwandte Begriffe
Barunterhalt, Unterhaltsanspruch, Leistungsfähigkeit. Weitere Informationen: info-familienrecht.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.