Nachehelicher Unterhalt

Nachehelicher Unterhalt ist der Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte nach Rechtskraft der Scheidung unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen verlangen kann. Ausgangspunkt ist der Grundsatz der Eigenverantwortung: Jeder Ehegatte soll grundsätzlich selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Ein Anspruch besteht nur bei einem gesetzlichen Unterhaltstatbestand, etwa wegen Kinderbetreuung, Alters, Krankheit, Erwerbslosigkeit, unzureichender Einkünfte oder Ausbildung. Zusätzlich müssen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit vorliegen.

Unterhaltstatbestände

Die §§ 1570 ff. BGB regeln einzelne Anspruchsgründe. Anders als beim Trennungsunterhalt genügt der bloße Einkommensunterschied nach der Scheidung nicht.

Begrenzung und Befristung

Der Anspruch kann herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden, insbesondere wenn keine fortwirkenden ehebedingten Nachteile bestehen.

Beispiel

Kann ein Ehegatte wegen der Betreuung eines kleinen gemeinsamen Kindes nicht voll arbeiten, kann Betreuungsunterhalt bestehen.

Häufige Fragen

Entsteht der Anspruch automatisch?

Nein. Er muss geltend gemacht und nach Grund sowie Höhe dargelegt werden.

Ist lebenslanger Unterhalt die Regel?

Nein. Dauer und Höhe hängen vom Unterhaltstatbestand und den Umständen ab.

Verwandte Begriffe

Unterhaltspflicht, Scheidungsfolgen, Trennung. Weitere Hinweise: info-familienrecht.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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