Baugenehmigung
Baugenehmigung ist der Verwaltungsakt, mit dem die Bauaufsichtsbehörde die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer Anlage genehmigt. Sie bestätigt im Umfang der Prüfung die Vereinbarkeit des Vorhabens mit öffentlichem Baurecht.
Rechtliche Einordnung
Der Begriff gehört zum Baurecht und steht in engem Zusammenhang mit Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht und Baugenehmigung.
Beispiel
Die rechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens richtet sich nach den einschlägigen Planungs- und Bauvorschriften.
Häufige Fragen
Wo ist dies geregelt?
Wichtige Vorschriften enthält das BauGB.
Verwandte Begriffe
Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Bauleitplanung
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