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Baurecht

Baurecht ist die Gesamtheit der Rechtsvorschriften über Planung, Errichtung, Änderung, Nutzung und Beseitigung baulicher Anlagen. Es gliedert sich vor allem in öffentliches und privates Baurecht. Während das öffentliche Baurecht die Zulässigkeit eines Vorhabens gegenüber dem Staat bestimmt, regelt das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherrn, Nachbarn, Planern und Unternehmern.

Einordnung

Der Begriff ist eng mit Baurecht, Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht verbunden.

Beispiel

Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens hängt regelmäßig von den einschlägigen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Vorgaben ab.

Häufige Fragen

Wo finden sich die Regeln?

Wichtige Vorschriften stehen im Baugesetzbuch und im Landesrecht.

Verwandte Begriffe

Bauleitplanung, Baugenehmigung, Bebauungsplan

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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