Prozessrecht
Prozessrecht ist die Gesamtheit der Regeln über gerichtliche Verfahren. Es bestimmt insbesondere Zuständigkeit, Beteiligte, Verfahrensablauf, Beweisaufnahme, Entscheidungen, Rechtsmittel und Vollstreckung. Anders als das materielle Recht legt es nicht primär fest, welche Ansprüche oder Verbote bestehen, sondern wie diese vor Gericht festgestellt und durchgesetzt werden. Zum Prozessrecht gehören unter anderem Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht, Verwaltungsprozessrecht sowie die Verfahrensordnungen der Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit.
Funktion im Verfahren
Es ordnet den Weg zu einer verbindlichen gerichtlichen Entscheidung und sichert rechtliches Gehör, faire Verfahren und effektiven Rechtsschutz.
Prüfung und Rechtsfolge
Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen richten sich nach der jeweils anwendbaren Verfahrensordnung. Das Gericht prüft prozessuale Anforderungen grundsätzlich in der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge und berücksichtigt dabei rechtliches Gehör sowie effektiven Rechtsschutz.
Beispiel
Ein Gläubiger stützt seinen Anspruch auf materielles Zivilrecht; die ZPO regelt dagegen, bei welchem Gericht und in welcher Form er klagen muss.
Häufige Fragen
Ist der Begriff in allen Gerichtsbarkeiten identisch?
Nein. Grundgedanke und Funktion sind vergleichbar, Einzelheiten können sich jedoch nach ZPO, VwGO, StPO und weiteren Verfahrensordnungen unterscheiden.
Prüft das Gericht dies von Amts wegen?
Viele grundlegende Verfahrensvoraussetzungen werden von Amts wegen geprüft; einzelne Tatsachen müssen die Beteiligten jedoch vortragen oder nachweisen.
Verwandte Begriffe
Verfahrensrecht, Prozessvoraussetzungen, Rechtliches Gehör
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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