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Zivilkammer

Eine Zivilkammer ist ein Spruchkörper des Landgerichts für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten. Sie ist grundsätzlich mit drei Berufsrichtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt, entscheidet in erster Instanz aber häufig durch einen Einzelrichter. Besondere Zuständigkeiten können spezialisierten Kammern zugewiesen sein, etwa für Handelssachen, Bausachen, Bankgeschäfte oder Pressestreitigkeiten. In Berufungsverfahren überprüft die Zivilkammer bestimmte Urteile der Amtsgerichte. Geschäftsverteilungsplan und gesetzliche Zuständigkeitsregeln bestimmen, welche Kammer und welcher Richter entscheidet.

Einordnung

Zivilkammern bearbeiten sowohl erstinstanzliche Verfahren als auch Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Zivilurteile.

Aufbau und Zuständigkeit

Besetzung und Einzelrichterübertragung richten sich insbesondere nach GVG und ZPO. Spezialisierung darf die Garantie des gesetzlichen Richters nicht beeinträchtigen.

Beispiel

Eine Schadensersatzklage mit hohem Streitwert wird einer spezialisierten Zivilkammer des Landgerichts zugeteilt. Wegen besonderer Schwierigkeit entscheidet die Kammer mit drei Richtern.

Häufige Fragen

Ist jede Zivilkammer mit drei Richtern tätig?

Nein. Viele Verfahren werden gesetzlich oder durch Übertragung vom Einzelrichter entschieden.

Was ist eine Kammer für Handelssachen?

Sie ist ein besonderer Spruchkörper mit einem Berufsrichter und ehrenamtlichen Handelsrichtern.

Entscheidet die Zivilkammer über Berufungen?

Ja, insbesondere gegen bestimmte Zivilurteile des Amtsgerichts.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Instanzenzug, Rechtsweg, Gesetzlicher Richter, Prozessrecht und Bundesverfassungsgericht. Vertiefend: Das Grundgesetz und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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