Vollstreckungsgericht

Das Vollstreckungsgericht ist das Gericht, das für bestimmte Maßnahmen und Entscheidungen innerhalb der Zwangsvollstreckung zuständig ist. Es ist insbesondere bei der Pfändung von Forderungen, bei Rechtsbehelfen gegen Vollstreckungsmaßnahmen und bei einzelnen Schutzanordnungen tätig. Seine Zuständigkeit ergibt sich aus der Zivilprozessordnung und dem jeweiligen Vollstreckungsgegenstand. Das Vollstreckungsgericht entscheidet nicht erneut über den titulierten Anspruch, sondern über Fragen der Vollstreckung.

Funktion und Voraussetzungen

Bei Forderungspfändungen erlässt es etwa den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Es kann außerdem über Vollstreckungserinnerungen und Schutzanträge entscheiden.

Beispiel

Ein Gläubiger beantragt beim Vollstreckungsgericht die Pfändung einer Bankforderung des Schuldners.

Häufige Fragen

Ist das Vollstreckungsgericht immer das Prozessgericht?

Nein. Die Zuständigkeit richtet sich nach den besonderen Vorschriften des Vollstreckungsrechts.

Verwandte Begriffe

Zwangsvollstreckung, Forderungspfändung, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Vollstreckungserinnerung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Prozesskostenhilfe

    Prozesskostenhilfe ist staatliche Unterstützung für einen Beteiligten, der die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht oder nur teilweise tragen kann. Sie setzt regelmäßig hinreichende Erfolgsaussicht und fehlende Mutwilligkeit voraus. Je nach Lage werden Gerichtskosten und gegebenenfalls die Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts übernommen; Ratenzahlungen können angeordnet werden. Die Bewilligung entscheidet nicht…

  • Beweismaß

    Das Beweismaß beschreibt den Grad an Überzeugung, den ein Gericht für die Feststellung einer Tatsache erreichen muss. Es beantwortet damit die Frage, wann ein Umstand als bewiesen gilt. Im Zivilprozess genügt regelmäßig die volle richterliche Überzeugung, ohne dass jede theoretische Restzweifel ausgeschlossen sein muss. Für bestimmte vorläufige Entscheidungen oder besondere Tatsachen können geringere Anforderungen wie…

  • Sachpfändung

    Die Sachpfändung ist eine Form der Zwangsvollstreckung in bewegliche körperliche Gegenstände des Schuldners. Der Gerichtsvollzieher nimmt dabei pfändbare Sachen in Besitz oder kennzeichnet sie als gepfändet. Mit der Pfändung entsteht ein staatliches Pfändungspfandrecht; die Sache kann später verwertet werden, um die Forderung des Gläubigers zu befriedigen. Unpfändbare Gegenstände, insbesondere notwendige Haushalts- und Berufssachen, bleiben zum…

  • |

    Beschuldigter

    Ein Beschuldigter ist eine Person, gegen die ein strafrechtlicher Anfangsverdacht besteht und gegen die das Verfahren erkennbar als Verdächtigen geführt wird. Die Beschuldigtenstellung kann durch einen förmlichen Ermittlungsakt oder durch den nach außen hervortretenden Verfolgungswillen der Strafverfolgungsbehörden entstehen. Mit ihr sind besondere Verteidigungsrechte verbunden, vor allem das Recht zu schweigen und einen Verteidiger zu befragen….

  • Prozessfähigkeit

    Prozessfähigkeit ist die Fähigkeit, Prozesshandlungen selbst oder durch einen selbst bestellten Bevollmächtigten wirksam vorzunehmen und entgegenzunehmen. Sie entspricht im Zivilprozess grundsätzlich der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit. Prozessunfähige Parteien handeln durch ihren gesetzlichen Vertreter. Prozessfähigkeit ist eine Prozessvoraussetzung und von Parteifähigkeit sowie Postulationsfähigkeit abzugrenzen. Das Gericht hat ihr Vorliegen von Amts wegen zu berücksichtigen. Funktion im Verfahren Sie…