Vollstreckungsgericht
Das Vollstreckungsgericht ist das Gericht, das für bestimmte Maßnahmen und Entscheidungen innerhalb der Zwangsvollstreckung zuständig ist. Es ist insbesondere bei der Pfändung von Forderungen, bei Rechtsbehelfen gegen Vollstreckungsmaßnahmen und bei einzelnen Schutzanordnungen tätig. Seine Zuständigkeit ergibt sich aus der Zivilprozessordnung und dem jeweiligen Vollstreckungsgegenstand. Das Vollstreckungsgericht entscheidet nicht erneut über den titulierten Anspruch, sondern über Fragen der Vollstreckung.
Funktion und Voraussetzungen
Bei Forderungspfändungen erlässt es etwa den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Es kann außerdem über Vollstreckungserinnerungen und Schutzanträge entscheiden.
Beispiel
Ein Gläubiger beantragt beim Vollstreckungsgericht die Pfändung einer Bankforderung des Schuldners.
Häufige Fragen
Ist das Vollstreckungsgericht immer das Prozessgericht?
Nein. Die Zuständigkeit richtet sich nach den besonderen Vorschriften des Vollstreckungsrechts.
Verwandte Begriffe
Zwangsvollstreckung, Forderungspfändung, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Vollstreckungserinnerung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.