Vollstreckungsgericht

Das Vollstreckungsgericht ist das Gericht, das für bestimmte Maßnahmen und Entscheidungen innerhalb der Zwangsvollstreckung zuständig ist. Es ist insbesondere bei der Pfändung von Forderungen, bei Rechtsbehelfen gegen Vollstreckungsmaßnahmen und bei einzelnen Schutzanordnungen tätig. Seine Zuständigkeit ergibt sich aus der Zivilprozessordnung und dem jeweiligen Vollstreckungsgegenstand. Das Vollstreckungsgericht entscheidet nicht erneut über den titulierten Anspruch, sondern über Fragen der Vollstreckung.

Funktion und Voraussetzungen

Bei Forderungspfändungen erlässt es etwa den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Es kann außerdem über Vollstreckungserinnerungen und Schutzanträge entscheiden.

Beispiel

Ein Gläubiger beantragt beim Vollstreckungsgericht die Pfändung einer Bankforderung des Schuldners.

Häufige Fragen

Ist das Vollstreckungsgericht immer das Prozessgericht?

Nein. Die Zuständigkeit richtet sich nach den besonderen Vorschriften des Vollstreckungsrechts.

Verwandte Begriffe

Zwangsvollstreckung, Forderungspfändung, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Vollstreckungserinnerung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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