Fachgerichtsbarkeit
Eine Fachgerichtsbarkeit ist ein eigenständiger Gerichtszweig mit sachlich abgegrenzten Aufgaben, eigener Verfahrensordnung und regelmäßig mehrstufigem Instanzenzug. Zu den Fachgerichtsbarkeiten des Bundes gehören Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit. Sie stehen neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Verfassungsgerichtsbarkeit. Welche Gerichtsbarkeit zuständig ist, richtet sich nach der gesetzlichen Rechtswegzuweisung. Oberste Bundesgerichte sichern innerhalb ihres Zweigs die Einheitlichkeit der Rechtsprechung, während Zuständigkeitskonflikte besonders geregelt werden.
Einordnung
Artikel 95 Grundgesetz nennt die obersten Gerichtshöfe des Bundes. Die unteren Gerichte werden überwiegend von den Ländern getragen.
Aufbau und Zuständigkeit
Jeder Zweig besitzt besondere Fachkenntnisse und Verfahrensregeln. Rechtswegfragen müssen häufig vor der inhaltlichen Entscheidung geklärt werden.
Beispiel
Ein Streit über eine Baugenehmigung gehört grundsätzlich zur Verwaltungsgerichtsbarkeit, ein Kündigungsschutzprozess zur Arbeitsgerichtsbarkeit und ein Einkommensteuerstreit zur Finanzgerichtsbarkeit.
Häufige Fragen
Ist die ordentliche Gerichtsbarkeit eine Fachgerichtsbarkeit?
Im üblichen Sprachgebrauch werden beide einander gegenübergestellt.
Gibt es ein gemeinsames oberstes Gericht?
Nein. Ein Gemeinsamer Senat klärt jedoch bestimmte Abweichungen zwischen obersten Bundesgerichten.
Wer bestimmt den Rechtsweg?
Die gesetzlichen Zuständigkeitsnormen weisen Streitigkeiten dem jeweiligen Gerichtszweig zu.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Instanzenzug, Rechtsweg, Gesetzlicher Richter, Prozessrecht und Bundesverfassungsgericht. Vertiefend: Das Grundgesetz und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.