Senatsentscheidung
Senatsentscheidung ist eine Entscheidung eines der beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts. Jeder Senat besteht aus acht Richtern und entscheidet insbesondere über Verfahren und Fragen, die nicht abschließend von einer Kammer behandelt werden können.
Die beiden Senate
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus dem Ersten und dem Zweiten Senat. Die Zuständigkeiten werden durch das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und den Geschäftsverteilungsbeschluss näher bestimmt.
Verfassungsbeschwerden
Im Annahmeverfahren entscheidet der Senat, wenn die Voraussetzungen einer abschließenden Kammerentscheidung nicht vorliegen. Die Annahme durch den Senat ist beschlossen, wenn mindestens drei Richter zustimmen.
Dem Senat vorbehaltene Entscheidungen
Nur ein Senat kann ein formelles Gesetz mit der Wirkung des § 31 Abs. 2 BVerfGG für nichtig oder mit dem Grundgesetz unvereinbar erklären. Auch wichtige ungeklärte verfassungsrechtliche Fragen werden regelmäßig durch den Senat entschieden.
Mündliche Verhandlung
Senatsentscheidungen können nach mündlicher Verhandlung ergehen. Je nach Verfahrensart und Entscheidungsgegenstand ist eine Entscheidung jedoch auch ohne mündliche Verhandlung möglich.
Bindungswirkung
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden nach § 31 BVerfGG die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. Bestimmte Senatsentscheidungen besitzen darüber hinaus Gesetzeskraft.
Häufige Fragen
Ist eine Senatsentscheidung stets ein Urteil?
Nein. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet je nach Verfahren durch Urteil oder Beschluss.
Kann eine Kammer von einer Senatsrechtsprechung abweichen?
Eine stattgebende Kammerentscheidung setzt voraus, dass die maßgebliche verfassungsrechtliche Frage bereits geklärt ist.
Verwandte Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.