Abgabenbescheid

Ein Abgabenbescheid ist ein Verwaltungsakt, mit dem eine Behörde oder Gemeinde eine öffentlich-rechtliche Geldleistung gegenüber einem Abgabepflichtigen festsetzt. Er bestimmt regelmäßig Art, Höhe, Zeitraum, Fälligkeit und Rechtsgrundlage der geschuldeten Abgabe. Abgabenbescheide kommen insbesondere bei Steuern, Gebühren und Beiträgen vor. Sie müssen hinreichend bestimmt, begründet und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein, soweit das Gesetz dies verlangt.

Funktion und Voraussetzungen

Der Bescheid wird wirksam, wenn er ordnungsgemäß bekannt gegeben wird. Gegen ihn stehen je nach Rechtsgebiet Widerspruch und Klage offen.

Beispiel

Eine Gemeinde setzt gegenüber einem Grundstückseigentümer einen Erschließungsbeitrag durch Bescheid fest.

Häufige Fragen

Muss ein fehlerhafter Bescheid bezahlt werden?

Wirksame Bescheide sind grundsätzlich zu beachten; gegen sie können fristgerecht Rechtsbehelfe eingelegt werden.

Verwandte Begriffe

Abgabenrecht, Kommunalabgabenrecht, Gebühr, Beitrag

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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