Abgabenrecht
Das Abgabenrecht umfasst die Rechtsnormen über öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die Bürger oder Unternehmen an den Staat oder andere Hoheitsträger zahlen müssen. Dazu zählen insbesondere Steuern, Gebühren und Beiträge. Es regelt Voraussetzungen, Entstehung, Erhebung, Festsetzung und Rechtschutzmöglichkeiten der einzelnen Abgaben. Das Abgabenrecht ist nicht auf das Steuerrecht beschränkt, sondern erfasst auch kommunale und sonstige nichtsteuerliche Abgaben.
Funktion und Voraussetzungen
Die Einordnung einer Geldleistung richtet sich nach ihrem Zweck und der gesetzlichen Ausgestaltung. Für kommunale Abgaben gelten häufig Landesgesetze und örtliche Satzungen.
Beispiel
Eine Gemeinde erhebt für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtung eine Gebühr auf Grundlage einer kommunalen Satzung.
Häufige Fragen
Was unterscheidet Abgaben von privatrechtlichen Entgelten?
Abgaben beruhen auf öffentlichem Recht und werden hoheitlich festgesetzt oder erhoben.
Verwandte Begriffe
Abgabe, Kommunalabgabenrecht, Gebühr, Beitrag
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