Verwaltungsgebühr
Eine Verwaltungsgebühr ist eine öffentlich-rechtliche Gebühr für eine individuell zurechenbare Amtshandlung oder sonstige Verwaltungstätigkeit. Sie wird etwa für die Erteilung einer Genehmigung, Auskunft, Bescheinigung oder beglaubigten Abschrift erhoben. Grundlage sind Gebührengesetze, Gebührenordnungen oder Satzungen. Die Gebühr soll den Verwaltungsaufwand und gegebenenfalls den wirtschaftlichen Wert der Leistung in einem rechtlich zulässigen Rahmen abbilden.
Funktion und Voraussetzungen
Gebührenpflicht, Befreiungen und Höhe ergeben sich aus der einschlägigen Regelung. Die Behörde setzt die Gebühr häufig durch Bescheid fest.
Beispiel
Eine Behörde erteilt eine beantragte Genehmigung und erhebt hierfür eine Verwaltungsgebühr nach ihrem Gebührenverzeichnis.
Häufige Fragen
Kann gegen einen Gebührenbescheid vorgegangen werden?
Ja. Die verfügbaren Rechtsbehelfe richten sich nach dem jeweiligen Verfahrens- und Fachrecht.
Verwandte Begriffe
Gebühr, Abgabenbescheid, Verwaltungsverfahren, Kommunalabgabenrecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.