Vorauszahlung auf Beiträge
Eine Vorauszahlung auf Beiträge ist eine vorläufige Zahlung auf einen voraussichtlich entstehenden kommunalen Beitrag. Sie ermöglicht es der Gemeinde, Kosten einer beitragsfähigen Maßnahme bereits während ihrer Durchführung teilweise zu finanzieren. Eine Vorauszahlung setzt eine hinreichende gesetzliche und satzungsrechtliche Grundlage sowie eine konkretisierte Maßnahme voraus. Nach endgültiger Abrechnung wird sie auf den endgültigen Beitrag angerechnet.
Funktion und Voraussetzungen
Die Höhe darf den voraussichtlich geschuldeten endgültigen Beitrag nicht überschreiten. Ändern sich Kosten oder Maßstab, ist die Vorauszahlung bei der Endabrechnung zu berücksichtigen.
Beispiel
Während des Neubaus einer Erschließungsstraße verlangt die Gemeinde von den Anliegern eine Vorauszahlung auf den späteren Erschließungsbeitrag.
Häufige Fragen
Ist die Vorauszahlung der endgültige Beitrag?
Nein. Der endgültige Beitrag wird erst nach Maßgabe der abschließenden Abrechnung festgesetzt.
Verwandte Begriffe
Beitrag, Erschließungsbeitrag, Abgabenbescheid, Kommunalabgabenrecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.