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Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine kommunale örtliche Aufwandsteuer, die regelmäßig an das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet anknüpft. Sie wird durch kommunale Satzung erhoben und dient vor allem der Einnahmeerzielung; eine Lenkungsfunktion kann hinzukommen. Die Satzung bestimmt insbesondere Steuerpflicht, Höhe, Befreiungen und Ermäßigungen. Für gefährliche Hunde oder mehrere Hunde können abweichende Steuersätze vorgesehen sein, sofern sie sachlich gerechtfertigt sind.

Funktion und Voraussetzungen

Steuerschuldner ist meist der Halter, nicht notwendig der Eigentümer des Hundes. Befreiungen sind etwa für Blindenführ- oder Assistenzhunde möglich.

Beispiel

Ein Bürger hält einen Hund dauerhaft in einer Gemeinde und wird nach deren Hundesteuersatzung zur Steuer herangezogen.

Häufige Fragen

Ist die Hundesteuer eine Gebühr?

Nein. Sie ist eine Steuer ohne individuelle Gegenleistung.

Verwandte Begriffe

Örtliche Aufwandsteuer, Kommunale Abgabensatzung, Abgabenbescheid, Steuerrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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