Fremdenverkehrsbeitrag

Der Fremdenverkehrsbeitrag ist eine kommunale Abgabe, mit der Gemeinden die Kosten touristischer Einrichtungen und Maßnahmen auf selbständig Tätige oder Unternehmen umlegen können, die aus dem Fremdenverkehr besondere wirtschaftliche Vorteile ziehen. Er wird auf Grundlage des Landesrechts und einer kommunalen Satzung erhoben. Der Beitrag unterscheidet sich vom Kurbeitrag, der regelmäßig Gäste belastet, und von der Übernachtungsteuer.

Funktion und Voraussetzungen

Die Satzung muss den Vorteilskreis und einen sachgerechten Beitragsmaßstab festlegen. Häufig werden Umsatz, Gewinn oder Vorteilssätze berücksichtigt.

Beispiel

Ein Hotelbetrieb und ein Souvenirgeschäft werden nach der örtlichen Satzung zum Fremdenverkehrsbeitrag herangezogen.

Häufige Fragen

Müssen nur Hotels zahlen?

Nein. Beitragspflichtig können alle Betriebe sein, die einen besonderen wirtschaftlichen Vorteil aus dem Tourismus ziehen.

Verwandte Begriffe

Kurbeitrag, Übernachtungsteuer, Kommunalabgabenrecht, Kommunale Abgabensatzung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Zweitwohnungsteuer

    Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale örtliche Aufwandsteuer für das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung. Sie soll den besonderen finanziellen Aufwand erfassen, der in einer zusätzlichen Wohnmöglichkeit zum Ausdruck kommt. Ihre Erhebung beruht auf einer kommunalen Satzung im Rahmen des Landesrechts. Maßstab ist häufig die jährliche Nettokaltmiete oder ein vergleichbarer Wohnwert. Funktion und Voraussetzungen…

  • Herstellungsbeitrag

    Ein Herstellungsbeitrag ist ein kommunalabgabenrechtlicher Beitrag zur Finanzierung der erstmaligen Herstellung einer öffentlichen Einrichtung, etwa einer Wasserversorgungs- oder Entwässerungseinrichtung. Er knüpft an den besonderen Vorteil an, den ein Grundstück durch die Möglichkeit des Anschlusses oder der Nutzung erhält. Grundlage sind das Kommunalabgabengesetz des Landes und die örtliche Beitragssatzung. Die konkrete Ausgestaltung variiert je nach Einrichtung…

  • Abgabenbescheid

    Ein Abgabenbescheid ist ein Verwaltungsakt, mit dem eine Behörde oder Gemeinde eine öffentlich-rechtliche Geldleistung gegenüber einem Abgabepflichtigen festsetzt. Er bestimmt regelmäßig Art, Höhe, Zeitraum, Fälligkeit und Rechtsgrundlage der geschuldeten Abgabe. Abgabenbescheide kommen insbesondere bei Steuern, Gebühren und Beiträgen vor. Sie müssen hinreichend bestimmt, begründet und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein, soweit das Gesetz dies verlangt….

  • Abgabe

    Eine Abgabe ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die ein Hoheitsträger aufgrund einer gesetzlichen Grundlage erhebt. Der Begriff umfasst vor allem Steuern, Gebühren und Beiträge, kann aber je nach Rechtsgebiet weitere Abgabenarten einschließen. Abgaben dienen der Finanzierung öffentlicher Aufgaben oder dem Ausgleich besonderer Vorteile und Kosten. Ihre Erhebung muss dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung entsprechen und…

  • Benutzungsgebühr

    Eine Benutzungsgebühr ist eine Gebühr für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung oder Leistung. Typische Beispiele sind Gebühren für Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung, Friedhöfe oder kommunale Schwimmbäder. Sie beruht auf einer gesetzlichen Ermächtigung und einer Gebührensatzung. Der Gebührenmaßstab muss den Vorteil oder die Nutzung sachgerecht abbilden und gleichheitsgerecht ausgestaltet sein. Funktion und Voraussetzungen Die Höhe kann…

  • |

    Örtliche Verbrauchsteuer

    Eine örtliche Verbrauchsteuer ist eine kommunale Steuer, die an den Verbrauch bestimmter Güter oder Leistungen innerhalb des Gemeindegebiets anknüpft. Sie wird auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung durch kommunale Satzung erhoben. Ihr Ziel kann neben Einnahmeerzielung auch Lenkung sein. Die Steuer muss örtlich begrenzt, gleichheitsgerecht und von bundes- oder landesrechtlich geregelten Steuern abgrenzbar sein. Funktion und…