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Zweitwohnungsteuer

Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale örtliche Aufwandsteuer für das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung. Sie soll den besonderen finanziellen Aufwand erfassen, der in einer zusätzlichen Wohnmöglichkeit zum Ausdruck kommt. Ihre Erhebung beruht auf einer kommunalen Satzung im Rahmen des Landesrechts. Maßstab ist häufig die jährliche Nettokaltmiete oder ein vergleichbarer Wohnwert.

Funktion und Voraussetzungen

Die Satzung muss klar bestimmen, wann eine Zweitwohnung vorliegt und welche Ausnahmen gelten. Fragen der melderechtlichen Einordnung können eine Rolle spielen.

Beispiel

Eine Person nutzt neben ihrer Hauptwohnung regelmäßig eine weitere Wohnung am Arbeitsort und erhält einen Zweitwohnungsteuerbescheid.

Häufige Fragen

Ist jede Nebenwohnung steuerpflichtig?

Das richtet sich nach der jeweiligen Satzung und möglichen Befreiungs- oder Sonderregelungen.

Verwandte Begriffe

Örtliche Aufwandsteuer, Kommunale Abgabensatzung, Abgabenbescheid, Steuerrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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