Gemeinde
Eine Gemeinde ist eine kommunale Gebietskörperschaft und damit eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Sie nimmt örtliche Angelegenheiten im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich wahr. Zu ihren Aufgaben zählen etwa Bauleitplanung, örtliche Infrastruktur, Daseinsvorsorge und Kultur. Gemeinden handeln durch ihre Organe, insbesondere Gemeinderat und Bürgermeister, und unterliegen der staatlichen Kommunalaufsicht.
Funktion und Voraussetzungen
Die Gemeinde verfügt über ein Gebiet, Einwohner und eine eigene Verwaltungsorganisation. Ihre Aufgaben gliedern sich in eigenen und übertragenen Wirkungskreis.
Beispiel
Eine Gemeinde beschließt einen Bebauungsplan und betreibt zugleich die örtliche Wasserversorgung.
Häufige Fragen
Ist eine Gemeinde ein Staat?
Nein. Sie ist Teil der staatlichen Verwaltung, besitzt aber verfassungsrechtlich geschützte Selbstverwaltung.
Verwandte Begriffe
Kommunale Gebietskörperschaft, Gemeinderat, Bürgermeister, Kommunalaufsicht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.