Kommunale Gebietskörperschaft

Eine kommunale Gebietskörperschaft ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, deren Zuständigkeit räumlich durch ein bestimmtes Gebiet bestimmt wird. Dazu gehören insbesondere Gemeinden, Landkreise und je nach Landesrecht weitere kommunale Verbände. Sie besitzt Mitglieder oder Einwohner, eigene Organe und Aufgaben. Gebietskörperschaften sind Träger kommunaler Selbstverwaltung und nehmen sowohl eigene als auch staatlich übertragene Aufgaben wahr.

Funktion und Voraussetzungen

Ihre Handlungsfähigkeit beruht auf Gesetzen und ihrer organisatorischen Selbstständigkeit. Sie können Satzungen erlassen, Vermögen verwalten und hoheitlich handeln.

Beispiel

Ein Landkreis organisiert überörtliche Aufgaben, während Gemeinden örtliche Angelegenheiten selbst verwalten.

Häufige Fragen

Sind alle Körperschaften Gebietskörperschaften?

Nein. Es gibt auch Personal- oder Verbandskörperschaften, deren Mitgliedschaft nicht räumlich bestimmt ist.

Verwandte Begriffe

Gemeinde, Kommunalrecht, Kommunale Hoheitsrechte, Kommunalaufsicht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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