Rechtliches Gehör
Rechtliches Gehör ist der Anspruch eines Verfahrensbeteiligten, sich vor einer gerichtlichen Entscheidung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und Rechtsfragen äußern zu können. Das Gericht muss sein Vorbringen zur Kenntnis nehmen und bei seiner Entscheidung erwägen.
Verfassungsrechtliche Grundlage
Der Anspruch folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG. Er ist ein grundrechtsgleiches Recht und prägt sämtliche gerichtlichen Verfahren. Er schützt vor Überraschungsentscheidungen und davor, dass entscheidungserhebliches Vorbringen übergangen wird.
Was verlangt der Anspruch?
Das Gericht muss Gelegenheit zur Stellungnahme geben, erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen. Es muss jedoch nicht jedes Argument ausdrücklich in den Entscheidungsgründen behandeln oder der Auffassung eines Beteiligten folgen.
Beispiel
Stützt ein Gericht seine Entscheidung auf einen Gesichtspunkt, mit dem auch ein sorgfältiger Beteiligter nicht rechnen musste, ohne zuvor einen Hinweis zu geben, kann rechtliches Gehör verletzt sein.
Rechtsschutz
Gegen eine Gehörsverletzung kommt häufig zunächst die Anhörungsrüge in Betracht. Sie kann wegen der Rechtswegerschöpfung und der Subsidiarität vor einer Verfassungsbeschwerde erforderlich sein.
Häufige Fragen
Muss das Gericht jedem Vortrag folgen?
Nein. Rechtliches Gehör gewährleistet Berücksichtigung, nicht Erfolg.
Ist jede fehlerhafte Beweiswürdigung eine Gehörsverletzung?
Nein. Erforderlich ist ein spezifischer Verstoß gegen den Anspruch auf Anhörung oder Berücksichtigung des Vorbringens.
Verwandte Begriffe
Gesetzlicher Richter · Rechtsweggarantie · Grundrechtsverletzung
Quellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.