Grundrechtsfähigkeit

Grundrechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten zu sein. Sie beantwortet abstrakt, ob eine Person oder Organisation überhaupt grundrechtlich geschützt sein kann.

Natürliche Personen

Jeder Mensch ist grundsätzlich grundrechtsfähig. Die Grundrechtsfähigkeit hängt nicht von Geschäftsfähigkeit, Alter oder Einsichtsfähigkeit ab. Auch Kinder und betreute Personen können Träger von Grundrechten sein.

Beginn und Ende

Die Grundrechtsfähigkeit natürlicher Personen besteht jedenfalls von der Geburt bis zum Tod. Für ungeborenes Leben und für bestimmte Wirkungen nach dem Tod gelten besondere verfassungsrechtliche Schutzmaßstäbe, die nicht vollständig mit der allgemeinen Rechtsfähigkeit des Zivilrechts gleichgesetzt werden dürfen.

Juristische Personen

Inländische juristische Personen sind nach Art. 19 Abs. 3 GG grundrechtsfähig, soweit das betroffene Grundrecht seinem Wesen nach auf sie anwendbar ist. So können sich Unternehmen etwa auf Eigentums- und Berufsfreiheit berufen, nicht aber auf Rechte, die untrennbar an die menschliche Existenz gebunden sind.

Abgrenzung zur Grundrechtsberechtigung

Grundrechtsfähigkeit bezeichnet die abstrakte Fähigkeit, Grundrechte zu besitzen. Die Grundrechtsberechtigung fragt konkreter, ob sich der Betroffene im jeweiligen Fall auf das bestimmte Grundrecht berufen kann.

Bedeutung im Verfassungsprozess

Die Grundrechtsfähigkeit ist Grundlage der Beschwerdefähigkeit. Wer Träger des geltend gemachten Grundrechts sein kann, kann grundsätzlich auch eine eigene Verletzung dieses Rechts mit der Verfassungsbeschwerde rügen.

Häufige Fragen

Sind Minderjährige grundrechtsfähig?

Ja. Die Fähigkeit, Grundrechte zu besitzen, ist von der Fähigkeit zur selbständigen Rechtsausübung zu unterscheiden.

Ist der Staat grundrechtsfähig?

Grundsätzlich nicht, weil Grundrechte vor allem vor staatlicher Gewalt schützen. Anerkannt sind eng begrenzte Ausnahmen.

Verwandte Begriffe

Weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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