Markengesetz (MarkenG)

Markengesetz (MarkenG) Das Markengesetz, abgekürzt MarkenG, regelt den Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geografischen Herkunftsangaben in Deutschland. Es enthält Vorschriften zur Markenfähigkeit, Anmeldung, Eintragung, Schutzdauer, Löschung und Durchsetzung. Außerdem bestimmt es, wann die Benutzung eines Zeichens Rechte verletzt. Unionsmarken und internationale Registrierungen unterliegen ergänzenden europäischen und internationalen Regelungen.

Rechtliche Einordnung

Die genaue Reichweite richtet sich nach dem einschlägigen Schutzrecht, dem konkreten Gegenstand sowie bestehenden Eintragungen, Lizenzen und gesetzlichen Grenzen.

Beispiel

Ein Markeninhaber stützt seinen Unterlassungsanspruch wegen eines verwechslungsfähigen Zeichens auf das Markengesetz.

Häufige Fragen

Wie entsteht der Schutz?

Das hängt vom jeweiligen Recht ab: Manche Rechte entstehen mit der Schöpfung oder Benutzung, andere grundsätzlich erst durch Anmeldung und Eintragung.

Welche Ansprüche bestehen bei Verletzungen?

Je nach Fall kommen insbesondere Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und Schadensersatz in Betracht.

Verwandte Begriffe

Siehe auch Urheberrecht, Markenrecht und Patentrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Unterscheidungskraft

    Unterscheidungskraft Unterscheidungskraft ist die Eignung eines Zeichens, Waren oder Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen zuzuordnen und von Angeboten anderer Unternehmen zu unterscheiden. Sie ist eine zentrale Voraussetzung für die Eintragung einer Marke. Rein beschreibende, werbeübliche oder allgemein verständliche Angaben besitzen häufig keine hinreichende Unterscheidungskraft. Maßgeblich sind die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und das Verständnis der angesprochenen…

  • Marke

    Marke Eine Marke ist ein geschütztes Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Markenfähig können insbesondere Wörter, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Farben, Klänge oder sonstige eindeutig bestimmbare Zeichen sein. Schutz entsteht meist durch Eintragung in das Register. Absolute Schutzhindernisse und ältere Rechte können einer Eintragung oder Benutzung entgegenstehen….

  • Markenanmeldung

    Markenanmeldung Die Markenanmeldung ist der Antrag, ein Zeichen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen in ein Markenregister einzutragen. In Deutschland erfolgt sie regelmäßig beim Deutschen Patent- und Markenamt. Das Zeichen und das Waren- oder Dienstleistungsverzeichnis müssen hinreichend bestimmt sein. Das Amt prüft absolute Schutzhindernisse, grundsätzlich aber nicht von Amts wegen sämtliche älteren Markenrechte. Diese können im…

  • | |

    Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

    Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) ist die zentrale Bundesbehörde für gewerbliche Schutzrechte in Deutschland. Es nimmt insbesondere Anmeldungen für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und eingetragene Designs entgegen, führt die zugehörigen Register und entscheidet in den gesetzlich vorgesehenen Verfahren. Das Amt prüft je nach Schutzrecht unterschiedliche formelle und materielle Voraussetzungen; es berät jedoch nicht individuell über die…

  • Verwechslungsgefahr

    Verwechslungsgefahr Verwechslungsgefahr liegt im Markenrecht vor, wenn das Publikum annehmen könnte, dass mit ähnlichen Zeichen gekennzeichnete Waren oder Dienstleistungen aus demselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen. Beurteilt werden Zeichenähnlichkeit, Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit und Kennzeichnungskraft der älteren Marke in einer Wechselwirkung. Auch gedankliches Inverbindungbringen kann rechtlich relevant sein. Rechtliche Einordnung Die genaue Reichweite richtet sich nach…

  • Markeninhaber

    Markeninhaber Markeninhaber ist die Person oder das Unternehmen, dem das ausschließliche Recht an einer Marke zusteht. Bei einer Registermarke ergibt sich die Inhaberschaft grundsätzlich aus dem Register. Der Markeninhaber darf die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen benutzen, Lizenzen vergeben und gegen Verletzungen vorgehen. Die Marke kann übertragen, belastet oder bei fehlender Benutzung angreifbar…