Markenverletzung

Markenverletzung Eine Markenverletzung liegt vor, wenn ein geschütztes Zeichen ohne Zustimmung im geschäftlichen Verkehr in einer Weise benutzt wird, die in den Schutzbereich einer Marke eingreift. Das kann bei identischen Zeichen und Waren, bei Verwechslungsgefahr oder beim Ausnutzen der Wertschätzung bekannter Marken der Fall sein. Mögliche Ansprüche umfassen Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Rückruf und Vernichtung.

Rechtliche Einordnung

Die genaue Reichweite richtet sich nach dem einschlägigen Schutzrecht, dem konkreten Gegenstand sowie bestehenden Eintragungen, Lizenzen und gesetzlichen Grenzen.

Beispiel

Ein Händler versieht eigene Waren mit einem Zeichen, das einer älteren Marke täuschend ähnlich ist.

Häufige Fragen

Wie entsteht der Schutz?

Das hängt vom jeweiligen Recht ab: Manche Rechte entstehen mit der Schöpfung oder Benutzung, andere grundsätzlich erst durch Anmeldung und Eintragung.

Welche Ansprüche bestehen bei Verletzungen?

Je nach Fall kommen insbesondere Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und Schadensersatz in Betracht.

Verwandte Begriffe

Siehe auch Urheberrecht, Markenrecht und Patentrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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