|

Gegendarstellung

Gegendarstellung ist der Anspruch eines von einer Medienveröffentlichung Betroffenen, einer verbreiteten Tatsachenbehauptung eine eigene Darstellung entgegenzusetzen. Das Medium muss den Gegenstandpunkt unter den gesetzlichen Voraussetzungen veröffentlichen, ohne dass im Gegendarstellungsverfahren abschließend geklärt wird, welche Version wahr ist. Der Anspruch dient der publizistischen Waffengleichheit und ist regelmäßig an kurze Fristen und strenge Formvorgaben gebunden.

Rechtliche Bedeutung

Die Voraussetzungen ergeben sich je nach Medium insbesondere aus den Landespressegesetzen und dem Medienstaatsvertrag. Der Anspruch richtet sich gegen Tatsachenbehauptungen, nicht gegen bloße Werturteile. Die Gegendarstellung muss sich auf tatsächliche Angaben beschränken und darf grundsätzlich nicht umfangreicher als die Erstmitteilung sein.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Der Betroffene muss erkennbar betroffen sein und die Erklärung meist schriftlich, unterschrieben und unverzüglich verlangen. Ein berechtigtes Interesse kann fehlen, etwa wenn das Medium bereits eine angemessene Berichtigung veröffentlicht hat.

Beispiel

Eine Zeitung schreibt, ein Unternehmer habe an einer bestimmten Sitzung teilgenommen. Er bestreitet dies und verlangt fristgerecht die Veröffentlichung seiner Gegendarstellung.

Häufige Fragen

Beweist die Gegendarstellung, dass die Erstmeldung falsch war?

Nein. Sie stellt lediglich die Sicht des Betroffenen neben die ursprüngliche Tatsachenbehauptung.

Gibt es eine Gegendarstellung gegen Meinungen?

Grundsätzlich nein. Meinungen können gegebenenfalls mit anderen presserechtlichen Ansprüchen angegriffen werden.

Verwandte Begriffe

Presserecht, Tatsachenbehauptung, Berichtigung, Persönlichkeitsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Medienprivileg

    Medienprivileg bezeichnet datenschutzrechtliche Sonderregeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken. Sie sollen verhindern, dass allgemeine Datenschutzpflichten die Presse- und Medienfreiheit unverhältnismäßig beschränken. Das Privileg ist keine vollständige Befreiung vom Recht, sondern eine gesetzlich ausgestaltete Abwägung zwischen Datenschutz und freier journalistischer Tätigkeit. Rechtliche Bedeutung Art. 85 DSGVO verpflichtet die Mitgliedstaaten, Datenschutz mit Meinungs- und…

  • Fake News

    Fake News sind bewusst oder irreführend verbreitete Falschinformationen, die häufig den äußeren Eindruck journalistischer Nachrichten erwecken. Der Begriff ist rechtlich nicht einheitlich definiert und bezeichnet keinen eigenen Straftatbestand. Entscheidend ist, ob eine konkrete Aussage als unwahre Tatsachenbehauptung Rechte verletzt, eine Straftat erfüllt, Verbraucher täuscht oder sonst gegen besondere gesetzliche Vorschriften verstößt. Rechtliche Bedeutung Die rechtliche…

  • |

    Presserecht

    Presserecht regelt Rechte und Pflichten der Presse sowie den rechtlichen Schutz der von Berichterstattung Betroffenen. Es umfasst insbesondere Pressefreiheit, journalistische Sorgfalt, Auskunftsansprüche, Gegendarstellung, Verantwortlichkeit und Ansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Die Vorschriften verteilen sich auf das Grundgesetz, die Landespressegesetze, das Zivil- und Strafrecht sowie weitere medienrechtliche Regelungen. Rechtliche Bedeutung Art. 5 Abs. 1 GG schützt die Pressefreiheit….

  • Unternehmenspersönlichkeitsrecht

    Unternehmenspersönlichkeitsrecht bezeichnet den zivilrechtlichen Schutz eines Unternehmens vor rechtswidrigen Beeinträchtigungen seines sozialen Geltungsanspruchs und seiner wirtschaftlichen Entfaltung. Es schützt etwa vor unwahren geschäftsschädigenden Behauptungen, unzulässiger Namens- oder Identitätsanmaßung und bestimmten rufschädigenden Darstellungen. Der Schutz ist nicht mit der Menschenwürde oder dem Persönlichkeitsrecht eines Menschen gleichzusetzen und fällt regelmäßig schwächer aus. Rechtliche Bedeutung Rechtsgrundlagen ergeben sich…

  • |

    Impressumspflicht

    Impressumspflicht ist die Pflicht bestimmter Anbieter digitaler Dienste und journalistisch-redaktioneller Angebote, leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und ständig verfügbare Angaben zu ihrer Identität und Erreichbarkeit bereitzuhalten. Sie soll Transparenz schaffen und Nutzern, Behörden sowie möglichen Anspruchstellern ermöglichen, den Verantwortlichen eines Angebots zuverlässig festzustellen. Rechtliche Bedeutung Für geschäftsmäßige digitale Dienste gilt insbesondere § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes. Für…

  • |

    Äußerungsrecht

    Äußerungsrecht befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit mündlicher, schriftlicher, bildlicher oder digitaler Aussagen. Es bildet einen Schnittpunkt von Verfassungsrecht, Zivilrecht, Strafrecht und Medienrecht. Entscheidend sind insbesondere die Einordnung als Tatsachenbehauptung oder Werturteil, der Wahrheitsgehalt, der Kontext, die betroffene Sphäre und die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht. Rechtliche Bedeutung Grundlage der freien Meinungsäußerung ist Art. 5…