Betriebsverfassungsrecht
Betriebsverfassungsrecht regelt die innerbetriebliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und gewählter Arbeitnehmervertretung. Es bestimmt insbesondere Wahl, Organisation und Aufgaben des Betriebsrats sowie Beteiligungsrechte bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Maßnahmen. Anders als das Tarifrecht betrifft es die Ebene des einzelnen Betriebs und seine Belegschaft, nicht die überbetriebliche Regelung durch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.
Rechtliche Bedeutung
Zentrale Rechtsquelle ist das Betriebsverfassungsgesetz. Daneben gelten unter anderem Wahlordnung, Sprecherausschussgesetz und besondere europäische Mitbestimmungsregeln.
Voraussetzungen und Abgrenzung
Die Mitwirkung reicht von Information und Beratung bis zur zwingenden Mitbestimmung. Streitigkeiten werden vielfach im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren entschieden. Betriebsrat und Arbeitgeber sollen vertrauensvoll zusammenarbeiten und den Betriebsfrieden wahren.
Beispiel
Ein Unternehmen führt ein technisches System ein, das Leistung und Verhalten der Beschäftigten erfassen kann. Der Betriebsrat besitzt regelmäßig ein Mitbestimmungsrecht.
Häufige Fragen
Gilt Betriebsverfassungsrecht für jede Dienststelle?
Für öffentliche Verwaltungen gelten grundsätzlich Personalvertretungsgesetze statt des Betriebsverfassungsgesetzes.
Ist der Betriebsrat Tarifvertragspartei?
Nein. Tarifverträge schließen Gewerkschaften und Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände.
Verwandte Begriffe
Betriebsrat, Betriebsvereinbarung, Arbeitsgerichtsbarkeit, Tarifvertrag
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.