Vorstand einer Aktiengesellschaft

Vorstand einer Aktiengesellschaft ist das Leitungs- und Vertretungsorgan der Aktiengesellschaft. Er führt die Geschäfte in eigener Verantwortung und ist grundsätzlich nicht an Weisungen der Hauptversammlung oder einzelner Aktionäre gebunden. Der Vorstand entwickelt die Unternehmensstrategie, organisiert das Unternehmen, überwacht Risiken und vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.

Rechtliche Bedeutung

Die §§ 76 ff. Aktiengesetz regeln Stellung, Bestellung, Vertretung und Pflichten. Die Vorstandsmitglieder werden grundsätzlich vom Aufsichtsrat bestellt und müssen die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anwenden.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Der Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Bei mehreren Mitgliedern gelten Gesamtleitung und eine zulässige Geschäftsverteilung. Interessenkonflikte, Verschwiegenheit, Risikofrüherkennung und Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat sind besonders bedeutsam.

Beispiel

Der Vorstand entscheidet über die Erschließung eines neuen Markts. Die Hauptversammlung kann diese Geschäftsführungsentscheidung grundsätzlich nicht durch Einzelweisung ersetzen.

Häufige Fragen

Wer bestellt den Vorstand?

Grundsätzlich der Aufsichtsrat, nicht die Hauptversammlung.

Haftet ein Vorstandsmitglied persönlich?

Bei schuldhafter Pflichtverletzung kann es der Gesellschaft zum Schadensersatz verpflichtet sein.

Verwandte Begriffe

Aufsichtsrat, Hauptversammlung, Aktiengesellschaft, Geschäftsführer

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Organhaftung

    Organhaftung bezeichnet die persönliche Verantwortlichkeit von Organmitgliedern juristischer Personen für Schäden, die sie durch pflichtwidrige Geschäftsführung, Überwachung oder Vertretung verursachen. Betroffen sind etwa Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte oder Mitglieder öffentlich-rechtlicher Organe. Voraussetzungen und Haftungsmaßstab richten sich nach der jeweiligen Organisationsform und dem einschlägigen Gesetz. Zu prüfen sind Pflichtverletzung, Verschulden, Schaden, Kausalität sowie mögliche Haftungsbegrenzungen, Freistellungen oder…

  • Aufsichtsrat

    Aufsichtsrat ist ein gesetzliches Überwachungsorgan insbesondere der Aktiengesellschaft und bestimmter mitbestimmter Unternehmen. Er kontrolliert die Geschäftsführung, bestellt und überwacht bei der AG den Vorstand und wird in grundlegende Entscheidungen einbezogen. Der Aufsichtsrat führt das operative Geschäft grundsätzlich nicht selbst. Seine Mitglieder müssen unabhängig urteilen und die Interessen der Gesellschaft wahren. Rechtliche Bedeutung Für die Aktiengesellschaft…

  • Gesellschaftsanteil

    Gesellschaftsanteil bezeichnet die mitgliedschaftliche Beteiligung eines Gesellschafters an einer Gesellschaft. Er bündelt Vermögens-, Verwaltungs- und Mitwirkungsrechte sowie Pflichten, etwa Gewinnbeteiligung, Stimmrecht, Treuepflicht und Beitragspflichten. Inhalt, Übertragbarkeit und Haftungsfolgen unterscheiden sich je nach Rechtsform. Bei der GmbH spricht das Gesetz insbesondere vom Geschäftsanteil, bei der Aktiengesellschaft von der Aktie. Rechtliche Bedeutung Die maßgeblichen Regeln ergeben sich…

  • Hauptversammlung

    Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre einer Aktiengesellschaft und eines der drei gesetzlichen Organe der AG. Sie entscheidet insbesondere über Gewinnverwendung, Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Satzungsänderungen und grundlegende Strukturmaßnahmen. Die laufende Geschäftsführung gehört grundsätzlich nicht zu ihren Aufgaben. Rechtliche Bedeutung Die §§ 118 ff. Aktiengesetz regeln Einberufung, Teilnahme, Auskunft,…

  • Genossenschaft

    Genossenschaft ist eine Gesellschaft mit grundsätzlich nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb, die Wirtschaft oder soziale beziehungsweise kulturelle Belange ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Die eingetragene Genossenschaft ist juristische Person. Sie verbindet wirtschaftliche Tätigkeit mit mitgliederbezogener Förderung und demokratischen Entscheidungsstrukturen. Rechtliche Bedeutung Grundlage ist das Genossenschaftsgesetz. Die Genossenschaft entsteht…

  • Komplementär

    Komplementär ist der persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Er führt grundsätzlich die Geschäfte und vertritt die Gesellschaft nach außen. Für Verbindlichkeiten der KG haftet er persönlich, unmittelbar und unbeschränkt mit seinem Vermögen. Komplementär kann eine natürliche oder juristische Person sein; bei der GmbH & Co. KG übernimmt typischerweise eine GmbH diese Stellung. Rechtliche Bedeutung Die…