Kollisionsrecht

Kollisionsrecht ist ein anderer Begriff für Internationales Privatrecht. Es löst den Konflikt mehrerer möglicherweise anwendbarer Rechtsordnungen bei Sachverhalten mit Auslandsberührung. Kollisionsnormen wählen anhand bestimmter Anknüpfungsmerkmale eine Rechtsordnung aus. Sie sagen grundsätzlich nicht selbst, welche materiellen Rechte und Pflichten bestehen, sondern verweisen auf das Recht, das diese Fragen beantwortet.

Rechtliche Bedeutung

In Deutschland stammen Kollisionsnormen vor allem aus EU-Verordnungen, völkerrechtlichen Übereinkommen und dem EGBGB. Innerhalb ihres Anwendungsbereichs gehen unionsrechtliche und staatsvertragliche Regeln den nationalen Vorschriften vor.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Zunächst sind Qualifikation und Anwendungsbereich der Kollisionsnorm festzustellen. Danach folgen Anknüpfung und mögliche Korrekturen, etwa Eingriffsnormen, ordre public sowie Rück- oder Weiterverweisung.

Beispiel

Nach einem Verkehrsunfall im Ausland prüft das Gericht anhand der Rom-II-Verordnung, welches Deliktsrecht auf Schadensersatzansprüche anzuwenden ist.

Häufige Fragen

Führt Kollisionsrecht immer zu deutschem Recht?

Nein. Es kann ausdrücklich auf ausländisches Recht verweisen.

Muss ein deutsches Gericht ausländisches Recht anwenden?

Ja, wenn die maßgebliche Kollisionsnorm darauf verweist; den Inhalt muss das Gericht ermitteln.

Verwandte Begriffe

Internationales Privatrecht, Anknüpfung, Ordre public, Weiterverweisung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Internationales Erbrecht

    Internationales Erbrecht regelt Erbfälle mit Bezug zu mehreren Staaten. Es bestimmt vor allem, welches nationale Erbrecht auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden ist, welche Gerichte oder Behörden zuständig sind und wie Entscheidungen sowie Nachweise grenzüberschreitend wirken. Ein Auslandsbezug kann sich etwa aus dem Wohnsitz des Erblassers, seiner Staatsangehörigkeit, ausländischem Vermögen oder dem Aufenthaltsort der…

  • |

    Haager Übereinkommen

    Haager Übereinkommen ist ein Sammelbegriff für völkerrechtliche Verträge, die überwiegend im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ausgearbeitet wurden. Sie vereinheitlichen grenzüberschreitende Regeln etwa zu Zustellung, Beweisaufnahme, Kindesentführung, Kinderschutz, Unterhalt, Gerichtsstandsvereinbarungen und Anerkennung von Entscheidungen. Welches Übereinkommen gilt, muss stets genau bestimmt werden. Rechtliche Bedeutung Die Übereinkommen gelten nur für Vertragsstaaten und nach innerstaatlicher…

  • Anknüpfung

    Anknüpfung ist im Internationalen Privatrecht die Verbindung eines Rechtsverhältnisses mit einer bestimmten Rechtsordnung durch ein gesetzliches Merkmal. Solche Merkmale sind etwa gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit, Ort eines Schadenseintritts, Lage einer Sache oder Sitz einer Gesellschaft. Die Anknüpfung kann objektiv gesetzlich oder durch zulässige Rechtswahl subjektiv bestimmt sein. Rechtliche Bedeutung Die konkrete Anknüpfung folgt aus der jeweils…

  • Internationales Privatrecht

    Internationales Privatrecht bestimmt bei einem privaten Rechtsverhältnis mit Auslandsbezug, welche staatliche Rechtsordnung anzuwenden ist. Es entscheidet nicht unmittelbar den materiellen Streit, sondern verweist auf das maßgebliche nationale Recht. Typische Fragen betreffen grenzüberschreitende Verträge, unerlaubte Handlungen, Ehe, Erbrecht, Gesellschaften oder Sachenrechte. Vom internationalen Zivilverfahrensrecht ist es zu unterscheiden. Rechtliche Bedeutung Wichtige Quellen sind EU-Verordnungen wie Rom…

  • Rückverweisung

    Rückverweisung liegt vor, wenn deutsches Kollisionsrecht auf eine ausländische Rechtsordnung verweist und deren Internationales Privatrecht den Sachverhalt wieder an deutsches Recht zurückverweist. Ob diese Rückverweisung angenommen wird, bestimmt die deutsche Kollisionsnorm. Bei vielen EU-Verordnungen ist eine solche Gesamtverweisung ausgeschlossen, weil unmittelbar auf das ausländische Sachrecht verwiesen wird. Rechtliche Bedeutung Im autonomen deutschen Internationalen Privatrecht regelt…

  • Gewöhnlicher Aufenthalt

    Gewöhnlicher Aufenthalt ist der tatsächliche Mittelpunkt der Lebensführung einer Person und ein wichtiges Anknüpfungsmerkmal des internationalen Privat- und Verfahrensrechts. Er wird nicht allein durch Anmeldung, Staatsangehörigkeit oder eine bestimmte Mindestdauer bestimmt. Entscheidend sind alle Umstände, insbesondere Dauer, Regelmäßigkeit, soziale Integration und Gründe des Aufenthalts. Je nach Rechtsinstrument kann der Begriff eigenständig auszulegen sein. Rechtliche Bedeutung…