Einwilligung in eine medizinische Behandlung

Die Einwilligung in eine medizinische Behandlung ist die Zustimmung des Patienten zu einer konkreten ärztlichen Maßnahme. Sie rechtfertigt den mit der Behandlung verbundenen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Wirksam ist sie grundsätzlich nur, wenn der Patient zuvor verständlich und rechtzeitig über Art, Umfang, Risiken und Alternativen aufgeklärt wurde. Ohne wirksame Einwilligung kann selbst eine fachgerecht ausgeführte Behandlung rechtswidrig sein.

Rechtliche Bedeutung

Nach § 630d BGB muss der Behandelnde vor der Durchführung einer medizinischen Maßnahme die Einwilligung des Patienten einholen. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten bildet dabei den rechtlichen Ausgangspunkt. Die Einwilligung bezieht sich stets auf die konkrete Maßnahme und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Voraussetzungen und Folgen

Voraussetzung ist regelmäßig eine ordnungsgemäße ärztliche Aufklärung nach § 630e BGB. Ist der Patient nicht einwilligungsfähig, entscheidet grundsätzlich der hierzu Berechtigte, soweit nicht eine wirksame Patientenverfügung die Maßnahme unmittelbar regelt. In unaufschiebbaren Notfällen darf nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten gehandelt werden.

Beispiel

Vor einer Operation erläutert der Arzt Ablauf, wesentliche Risiken und Behandlungsalternativen. Erst danach unterschreibt der Patient die Einwilligungserklärung. Die Unterschrift dokumentiert die Entscheidung, ersetzt aber nicht das erforderliche Aufklärungsgespräch.

Häufige Fragen

Ist eine schriftliche Einwilligung immer erforderlich?

Nein. Das Gesetz schreibt für die Einwilligung in eine gewöhnliche medizinische Maßnahme grundsätzlich keine bestimmte Form vor. Eine schriftliche Erklärung erleichtert jedoch den Nachweis.

Kann der Patient die Einwilligung widerrufen?

Ja. Der Patient kann seine Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen.

Verwandte Begriffe

Einwilligungsfähigkeit, Behandlungsvertrag, Patientenrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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