Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Risiko ab, dass der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben kann. Bei Eintritt der vertraglich definierten Berufsunfähigkeit zahlt der Versicherer regelmäßig eine vereinbarte Rente und befreit von weiteren Prämien. Maßgeblich sind die konkrete berufliche Tätigkeit, medizinische Einschränkungen und die Versicherungsbedingungen.
Rechtliche Bedeutung
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente zu unterscheiden. Sie knüpft typischerweise an den zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf an, während das Sozialrecht stärker auf das allgemeine Leistungsvermögen abstellt.
Voraussetzungen und Folgen
Der Versicherte muss Berufstätigkeit, gesundheitliche Beeinträchtigung und den vertraglich geforderten Grad der Berufsunfähigkeit darlegen. Gesundheitsangaben bei Antragstellung sind besonders wichtig. Verweisung, Nachprüfung, Prognosezeitraum und Leistungsausschlüsse richten sich nach dem jeweiligen Vertrag.
Beispiel
Ein Handwerker kann wegen einer chronischen Erkrankung wesentliche körperliche Tätigkeiten seines Berufs dauerhaft nicht mehr ausführen. Er beantragt die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente und legt Tätigkeitsbeschreibung sowie medizinische Unterlagen vor.
Häufige Fragen
Ist Arbeitsunfähigkeit dasselbe wie Berufsunfähigkeit?
Nein. Arbeitsunfähigkeit ist häufig vorübergehend; Berufsunfähigkeit setzt die vertraglich bestimmte längerfristige Einschränkung voraus.
Muss der Versicherte jeden anderen Beruf annehmen?
Das hängt von einer wirksamen abstrakten oder konkreten Verweisungsklausel und der Vergleichbarkeit der Tätigkeit ab.
Verwandte Begriffe
Versicherungsleistung, Anzeigepflicht im Versicherungsrecht, Deckungsklage
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.