Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung schützt ein Gebäude und regelmäßig fest mit ihm verbundene Bestandteile gegen vertraglich bestimmte Gefahren. Übliche Grundgefahren sind Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel; Elementarschäden wie Überschwemmung oder Erdbeben müssen häufig zusätzlich vereinbart werden. Der konkrete Schutz richtet sich nach Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen, Gebäudebeschreibung, Versicherungssumme beziehungsweise vereinbartem Bewertungsmodell und wirksamen Risikoausschlüssen.
Rechtliche Bedeutung
Versichert ist grundsätzlich das Gebäude, nicht der bewegliche Hausrat. Die Versicherung kann Reparaturkosten, Wiederherstellung oder bei Totalschaden den vereinbarten Gebäudewert ersetzen. Bei Eigentumswechsel gelten besondere gesetzliche Regeln.
Voraussetzungen und Folgen
Der Versicherungsnehmer muss gefahrerhebliche Änderungen anzeigen, vereinbarte Sicherheitsvorschriften beachten und nach einem Schaden Maßnahmen zur Begrenzung treffen. Unterversicherung, grob fahrlässige Herbeiführung, Leerstand oder nicht angezeigte Nutzungsänderungen können die Leistung beeinflussen.
Beispiel
Ein Rohr platzt und beschädigt Wände, Estrich und fest eingebaute Einrichtungen. Die Gebäudeversicherung prüft, ob ein versicherter Leitungswasserschaden vorliegt und welche Wiederherstellungskosten gedeckt sind.
Häufige Fragen
Sind Überschwemmungsschäden automatisch versichert?
Regelmäßig nur, wenn Elementargefahren ausdrücklich in den Vertrag einbezogen wurden.
Ist der Hausrat mitversichert?
Nein. Bewegliche Sachen gehören grundsätzlich in die Hausratversicherung.
Verwandte Begriffe
Hausratversicherung, Versicherungsschutz, Gefahrerhöhung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.