Verbrauchsgüterkauf
Ein Verbrauchsgüterkauf ist ein Kaufvertrag, bei dem ein Verbraucher von einem Unternehmer eine Ware kauft. Für diese Vertragsart gelten neben dem allgemeinen Kaufrecht besondere Schutzvorschriften der §§ 474 ff. BGB. Sie betreffen insbesondere Pflichtinformationen, Gefahrübergang, Mängelrechte, Beweislast und Garantien. Viele Regeln sind zwingend und dürfen nicht zum Nachteil des Verbrauchers abbedungen werden. Auch Waren mit digitalen Elementen können unter besonderen Voraussetzungen erfasst sein. Der Schutz gilt auch für viele moderne Waren mit digitalen Bestandteilen.
Rechtliche Bedeutung
Die Sonderregeln gleichen das typischerweise bestehende Informations- und Verhandlungsgefälle aus. Ware ist eine bewegliche Sache; auch gebrauchte Gegenstände können Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs sein.
Voraussetzungen und Folgen
Der Unternehmer schuldet vertragsgemäße Ware und muss bei Mängeln grundsätzlich Nacherfüllung leisten. Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang, wird regelmäßig vermutet, dass er bereits bei Gefahrübergang vorlag. Abweichende Vereinbarungen unterliegen strengen Voraussetzungen.
Beispiel
Ein Verbraucher kauft bei einem Händler eine Waschmaschine. Fällt sie kurz nach Übergabe wegen eines Defekts aus, greifen die besonderen kaufrechtlichen Verbraucherschutzregeln.
Häufige Fragen
Gilt der Verbrauchsgüterkauf zwischen Privatpersonen?
Nein. Er setzt einen Verbraucher als Käufer und einen Unternehmer als Verkäufer voraus.
Kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden?
Beim Verbrauchsgüterkauf kann der Unternehmer die gesetzlichen Mängelrechte vor Mitteilung eines Mangels grundsätzlich nicht zum Nachteil des Verbrauchers ausschließen.
Verwandte Begriffe
Verbraucher, Nacherfüllung, Gewährleistungsfrist
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.