Ersatzlieferung
Ersatzlieferung ist eine Form der Nacherfüllung, bei der der Verkäufer anstelle der mangelhaften Kaufsache eine neue vertragsgemäße Sache liefert. Der Käufer kann im Kaufrecht grundsätzlich zwischen Ersatzlieferung und Nachbesserung wählen. Der Verkäufer darf die gewählte Art verweigern, wenn sie unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Bei erfolgreicher Ersatzlieferung muss die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Regeln zurückgegeben werden. Sie kommt besonders bei serienmäßig hergestellten Waren praktisch häufig in Betracht.
Rechtliche Bedeutung
Die Ersatzlieferung soll den vertraglich geschuldeten Zustand durch Austausch herstellen. Auch bei Stückkäufen kann sie möglich sein, wenn nach dem Parteiwillen eine gleichartige und gleichwertige Sache geschuldet werden kann.
Voraussetzungen und Folgen
Der Verkäufer trägt die erforderlichen Kosten, einschließlich Transport und beim Verbrauchsgüterkauf unter Voraussetzungen Ausbau und Einbau. Der Käufer schuldet für die Nutzung der mangelhaften Ware im Verbrauchsgüterkauf grundsätzlich keinen Wertersatz allein wegen des Austauschs.
Beispiel
Ein neues Smartphone weist einen irreparablen Hardwarefehler auf. Der Käufer verlangt statt einer Reparatur ein mangelfreies Gerät desselben Modells.
Häufige Fragen
Ist Ersatzlieferung bei einem Einzelstück ausgeschlossen?
Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob nach Vertragsinhalt eine gleichartige und gleichwertige Ersatzsache geschuldet werden kann.
Muss der Käufer die mangelhafte Sache zurückgeben?
Ja. Der Verkäufer kann Rückgewähr nach den gesetzlichen Nacherfüllungsregeln verlangen.
Verwandte Begriffe
Nacherfüllung, Nachbesserung, Verbrauchsgüterkauf
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