|

Verbraucherschlichtung

Verbraucherschlichtung ist ein außergerichtliches Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern vor einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle. Das Verfahren soll einfach, unabhängig, unparteiisch und für Verbraucher regelmäßig kostengünstig oder kostenfrei sein. Grundlage sind insbesondere das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz und sektorspezifische Regelungen. Die Schlichtungsstelle unterbreitet je nach Verfahrensordnung einen Vorschlag oder trifft eine begrenzt bindende Entscheidung. Der staatliche Rechtsweg bleibt grundsätzlich offen. Zuständigkeit und Ablauf hängen von Branche und anerkannter Schlichtungsstelle ab.

Rechtliche Bedeutung

Die Schlichtung bietet eine Alternative zur Klage, insbesondere bei geringeren Streitwerten oder spezialisierten Branchen. Sie setzt regelmäßig voraus, dass der Verbraucher seinen Anspruch zuvor gegenüber dem Unternehmer geltend gemacht hat.

Voraussetzungen und Folgen

Zuständigkeit, Teilnahmeverpflichtung, Verfahrenssprache, Fristen und Bindungswirkung richten sich nach Gesetz und Schlichtungsordnung. Unternehmer müssen teilweise über zuständige Stellen und ihre Teilnahmebereitschaft informieren. Ein laufendes Verfahren kann die Verjährung hemmen.

Beispiel

Ein Verbraucher streitet mit einem Energieversorger über eine Rechnung. Nach erfolgloser Beschwerde beantragt er ein Verfahren bei der zuständigen Schlichtungsstelle.

Häufige Fragen

Muss jeder Unternehmer teilnehmen?

Nein. Eine Pflicht besteht nur, wenn Gesetz, Satzung oder vertragliche Bindung sie vorsieht; sonst kann Teilnahme freiwillig sein.

Verhindert die Schlichtung eine spätere Klage?

Grundsätzlich nein. Der Rechtsweg bleibt dem Verbraucher regelmäßig erhalten.

Verwandte Begriffe

Versicherungsombudsmann, Verbraucherrecht, Verbraucherzentrale

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Verbraucherrecht

    Verbraucherrecht umfasst die Vorschriften, die Verbraucher bei Verträgen mit Unternehmern und bei der Teilnahme am Wirtschaftsleben schützen. Es betrifft unter anderem Kauf, Dienstleistungen, Kredite, digitale Produkte, Fernabsatz, Widerruf, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Produktsicherheit und kollektive Rechtsdurchsetzung. Zahlreiche Regeln beruhen auf europäischem Recht. Sie sollen Informationsungleichgewichte ausgleichen, faire Vertragsbedingungen sichern und wirksame Ansprüche bei mangelhaften Leistungen oder unlauteren…

  • |

    Garantie

    Eine Garantie ist eine freiwillige, zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung übernommene Verpflichtung, für eine bestimmte Beschaffenheit, Haltbarkeit oder Leistung einzustehen. Garantiegeber kann der Verkäufer, Hersteller oder ein Dritter sein. Inhalt, Dauer, räumlicher Geltungsbereich und Rechtsfolgen ergeben sich aus der Garantieerklärung und einschlägigen gesetzlichen Schutzvorschriften. Gesetzliche Mängelrechte des Käufers bestehen unabhängig daneben und dürfen durch eine Garantie…

  • |

    Musterfeststellungsklage

    Die Musterfeststellungsklage ist eine kollektive Zivilklage, mit der eine qualifizierte Verbraucherorganisation gemeinsame tatsächliche oder rechtliche Voraussetzungen zahlreicher Verbraucheransprüche verbindlich feststellen lassen kann. Die betroffenen Verbraucher melden ihre Ansprüche zum Verbandsklageregister an, führen den Prozess aber nicht selbst. Das Urteil spricht grundsätzlich keine individuelle Zahlung zu. Nach erfolgreicher Feststellung müssen Ansprüche gegebenenfalls noch individuell durchgesetzt werden,…

  • |

    Gewährleistungsfrist

    Die Gewährleistungsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen Ansprüche wegen eines Mangels verjähren können. Im Kaufrecht beträgt die regelmäßige Frist für bewegliche Sachen zwei Jahre ab Ablieferung, für Bauwerke und bestimmte Baumaterialien fünf Jahre. Beim Werkvertrag gelten je nach Leistung unterschiedliche Fristen. Der Begriff bezeichnet keine freiwillige Garantie. Hemmung, Neubeginn, arglistiges Verschweigen, gebrauchte Sachen und besondere…

  • |

    Digitale Produkte

    Digitale Produkte ist der gesetzliche Oberbegriff für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen. Erfasst werden etwa Software, Apps, E-Books, Streamingangebote, Cloudspeicher und soziale Netzwerke. Für Verbraucherverträge über solche Leistungen enthalten die §§ 327 ff. BGB besondere Regeln zu Bereitstellung, Vertragsmäßigkeit, Aktualisierungen, Änderungen und Rechtsbehelfen bei Mängeln. Die Vorschriften gelten unter Voraussetzungen auch dann, wenn der Verbraucher…

  • Verbraucherzentrale

    Eine Verbraucherzentrale ist eine gemeinnützige, überwiegend auf Landesebene organisierte Einrichtung, die Verbraucher informiert, berät und bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt. Sie bietet unter anderem Beratung zu Verträgen, Energie, Finanzen, Versicherungen, Digitalem und Lebensmitteln. Verbraucherzentralen beobachten Märkte, warnen vor problematischen Praktiken und können als qualifizierte Einrichtungen Unterlassungs-, Musterfeststellungs- oder Abhilfeklagen führen. Sie sind keine Behörde…