Amtspflicht
Eine Amtspflicht ist eine öffentlich-rechtliche Pflicht, die einem Amtsträger bei Wahrnehmung staatlicher Aufgaben gegenüber seinem Dienstherrn obliegt. Dazu gehören insbesondere gesetzmäßiges Handeln, richtige Sachverhaltsermittlung, Beachtung von Zuständigkeit und Verfahren, sachgerechte Ermessensausübung sowie Schutz vor vermeidbaren Gefahren. Für die Amtshaftung ist entscheidend, ob die Pflicht zumindest auch Interessen eines bestimmten Bürgers schützt und nicht ausschließlich der Allgemeinheit dient. Ihre Verletzung kann neben Haftung auch dienst- oder disziplinarrechtliche Folgen haben.
Rechtliche Bedeutung
Amtspflichten erfassen nicht nur Beamte im statusrechtlichen Sinn, sondern alle Personen, die ein öffentliches Amt ausüben.
Voraussetzungen und Folgen
Inhalt und Reichweite ergeben sich aus Aufgabe, Rechtsgrundlage, Schutzzweck und der konkreten Beziehung zum Betroffenen.
Beispiel
Eine Bauaufsichtsbehörde muss bei einer Genehmigungsentscheidung die nachbarschützenden Vorschriften beachten.
Häufige Fragen
Sind Amtspflichten immer drittbezogen?
Nein. Manche Pflichten dienen ausschließlich der Allgemeinheit oder einer geordneten Verwaltung.
Wo stehen Amtspflichten?
Sie ergeben sich aus zahlreichen Gesetzen, Verfahrensregeln und allgemeinen Rechtsgrundsätzen.
Verwandte Begriffe
Siehe Amtspflichtverletzung, Drittbezogenheit der Amtspflicht und Amtshaftung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.