Enteignung
Enteignung ist der gezielte hoheitliche Entzug konkreter Eigentumspositionen zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe. Nach Artikel 14 Absatz 3 Grundgesetz ist sie nur zum Wohl der Allgemeinheit und aufgrund eines Gesetzes zulässig, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Sie muss verhältnismäßig sein und setzt regelmäßig voraus, dass der Zweck nicht auf mildere Weise erreicht werden kann. Über die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen zu entscheiden.
Rechtliche Bedeutung
Die Enteignung unterscheidet sich von allgemeinen Inhalts- und Schrankenbestimmungen, die Rechte und Pflichten des Eigentums abstrakt festlegen.
Voraussetzungen und Folgen
Erforderlich sind gesetzliche Grundlage, Gemeinwohlzweck, Verhältnismäßigkeit, Junktimklausel und eine verfassungsgemäße Entschädigungsregelung.
Beispiel
Ein Grundstück wird aufgrund eines Enteignungsgesetzes für den Bau einer notwendigen Verkehrsverbindung entzogen.
Häufige Fragen
Ist jede Eigentumsbeschränkung Enteignung?
Nein. Viele Beschränkungen sind Inhalts- und Schrankenbestimmungen.
Muss entschädigt werden?
Eine Enteignung ist nur mit gesetzlich geregelter Entschädigung zulässig.
Verwandte Begriffe
Siehe Eigentumsgarantie, Inhalts- und Schrankenbestimmung und Entschädigung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.