Staatshaftungsanspruch

Ein Staatshaftungsanspruch ist ein Anspruch des Bürgers auf Schadensersatz, Entschädigung, Erstattung oder Beseitigung von Folgen staatlichen Handelns. Der Begriff bezeichnet keinen einheitlichen Anspruch, sondern verschiedene Institute des Staatshaftungsrechts. Dazu gehören Amtshaftung, Folgenbeseitigungsanspruch, öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, enteignungsgleicher und enteignender Eingriff sowie Aufopferung. Welche Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Gerichte maßgeblich sind, hängt von der jeweils einschlägigen Anspruchsgrundlage und der Art des staatlichen Handelns ab. Auch unionsrechtliche und landesrechtliche Haftungsgrundlagen können im Einzelfall Bedeutung gewinnen.

Rechtliche Bedeutung

Vor jeder Prüfung muss der begehrte Ausgleich genau bestimmt und einer passenden Anspruchsgrundlage zugeordnet werden.

Voraussetzungen und Folgen

Wesentlich sind Rechtswidrigkeit oder Sonderopfer, Zurechnung, Kausalität, Schaden sowie mögliche Vorrang- und Ausschlussregeln.

Beispiel

Ein Bürger verlangt Ersatz für einen Vermögensschaden, der durch einen schuldhaft rechtswidrigen Behördenbescheid entstanden ist.

Häufige Fragen

Gibt es ein allgemeines Staatshaftungsgesetz?

Das deutsche Staatshaftungsrecht ist weitgehend auf verschiedene gesetzliche und richterrechtliche Ansprüche verteilt.

Ist immer Schadensersatz geschuldet?

Nein. Manche Ansprüche gewähren nur Folgenbeseitigung, Herausgabe oder angemessene Entschädigung.

Verwandte Begriffe

Siehe Staatshaftungsrecht, Amtshaftung und Folgenbeseitigungsanspruch.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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