Religionsgemeinschaft
Eine Religionsgemeinschaft ist ein auf gewisse Dauer angelegter Zusammenschluss von Menschen, der ein gemeinsames religiöses Bekenntnis umfassend pflegt und verwirklicht. Sie kann privatrechtlich organisiert sein oder unter besonderen Voraussetzungen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen. Der Staat darf Glaubensinhalte nicht bewerten, prüft aber anhand weltlicher Kriterien, ob eine Gemeinschaft organisatorische Dauer, Mitgliedschaft und gemeinsame Religionsausübung aufweist. Religionsgemeinschaften genießen kollektive Religionsfreiheit und Selbstbestimmung. Ihre konkrete Rechtsform richtet sich nach Selbstverständnis und staatlichem Organisationsrecht.
Rechtliche Bedeutung
Der Begriff ist funktional und religionsoffen; eine bestimmte Organisationsform oder Größe ist nicht zwingend.
Voraussetzungen und Folgen
Grenzen ergeben sich aus den für alle geltenden Gesetzen sowie kollidierenden Grundrechten und Verfassungsgütern.
Beispiel
Ein dauerhaft organisierter Verband unterhält Gemeinden, Gottesdienste und gemeinsame religiöse Einrichtungen.
Häufige Fragen
Muss eine Religionsgemeinschaft Körperschaft sein?
Nein. Der Körperschaftsstatus ist eine zusätzliche öffentlich-rechtliche Rechtsform.
Darf der Staat Glaubenslehren prüfen?
Er darf keine theologische Wahrheitsprüfung vornehmen, wohl aber weltliche Rechtsvoraussetzungen kontrollieren.
Verwandte Begriffe
Siehe Religionsgesellschaft, Körperschaftsstatus einer Religionsgemeinschaft und Religionsfreiheit.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.