Modernisierung

Modernisierung bezeichnet bauliche Veränderungen, die insbesondere Energie oder Wasser einsparen, den Gebrauchswert einer Wohnung erhöhen, die Wohnverhältnisse verbessern oder neuen Wohnraum schaffen. Der Vermieter muss die Maßnahme regelmäßig rechtzeitig ankündigen. Der Mieter hat sie unter gesetzlichen Voraussetzungen zu dulden, kann aber Härtegründe geltend machen. Nach Abschluss darf ein Teil der Kosten als Modernisierungsmieterhöhung umgelegt werden; Erhaltungsaufwand ist herauszurechnen. Die Einzelheiten hängen von Vertrag, Wohnraumschutz und den gesetzlichen Formvorgaben ab.

Rechtliche Bedeutung

Modernisierung ist von bloßer Instandhaltung und Reparatur zu unterscheiden.

Voraussetzungen und Folgen

Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.

Beispiel

Der Vermieter dämmt die Fassade und kündigt anschließend eine gesetzlich berechnete Mieterhöhung an.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat der Begriff?

Modernisierung ist von bloßer Instandhaltung und Reparatur zu unterscheiden.

Was ist praktisch zu beachten?

Fristen, Form, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sollten frühzeitig geprüft werden.

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