Ausspähen von Daten

Ausspähen von Daten ist nach § 202a StGB das unbefugte Verschaffen besonders gesicherter Daten, die nicht für den Täter bestimmt sind. Erforderlich ist die Überwindung einer Zugangssicherung, etwa Passwort, Verschlüsselung oder technische Schutzbarriere. Geschützt wird die formelle Verfügungsbefugnis über Daten. Bloßes Lesen frei zugänglicher Informationen genügt nicht. Vorbereitungshandlungen, Datenhehlerei und weitere Delikte können daneben einschlägig sein. Digitale Beweissicherung und technische Sachverhaltsaufklärung sind für die Verfolgung besonders wichtig.

Rechtliche Bedeutung

Die Strafnorm schützt die Vertraulichkeit besonders gesicherter digitaler Informationen.

Voraussetzungen und Folgen

Die rechtliche Beurteilung richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften und den konkreten Umständen.

Beispiel

Ein Täter umgeht ein Passwort und kopiert vertrauliche Dateien aus einem fremden Konto.

Häufige Fragen

Was ist der Kern des Begriffs?

Die Strafnorm schützt die Vertraulichkeit besonders gesicherter digitaler Informationen.

Was ist besonders zu beachten?

Voraussetzungen, Fristen, Nachweise und mögliche Rechtsfolgen sollten systematisch geprüft werden.

Verwandte Begriffe

Siehe die thematisch verwandten Beiträge dieses Wörterbuchs.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Abfangen von Daten

    Abfangen von Daten ist nach § 202b StGB das unbefugte Erlangen nicht für den Täter bestimmter Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder elektromagnetischen Abstrahlung. Erfasst wird insbesondere das heimliche Mitschneiden laufender Kommunikation. Anders als beim Ausspähen steht nicht der gespeicherte Datenbestand, sondern der Übertragungsvorgang im Mittelpunkt. Technische Werkzeuge, Vorbereitungshandlungen und Weiterverwendung können weitere Strafnormen erfüllen….

  • |

    Bamberger Halsgerichtsordnung

    Die Bamberger Halsgerichtsordnung von 1507 war eine frühneuzeitliche Straf- und Strafprozessordnung für das Hochstift Bamberg. Sie wurde maßgeblich von Johann Freiherr von Schwarzenberg gestaltet und deshalb auch Bambergensis genannt. Das Werk ordnete Straftatbestände, Beweisregeln, Verfahren und Strafen in vergleichsweise systematischer Form. Es verband gelehrtes römisch-kanonisches Recht mit deutscher Rechtspraxis und wurde zum wichtigsten Vorbild der…

  • |

    Häusliche Gewalt

    Häusliche Gewalt bezeichnet körperliche, sexuelle, psychische oder wirtschaftliche Gewalt innerhalb der Familie, einer häuslichen Gemeinschaft oder zwischen gegenwärtigen oder früheren Partnern. Nach dem Begriffsrahmen der Istanbul-Konvention ist ein gemeinsamer Wohnsitz keine Voraussetzung. Betroffen sein können Menschen unterschiedlichen Geschlechts. Für konkrete Ansprüche gelten jedoch die Voraussetzungen des jeweiligen Gesetzes: Das Gewaltschutzgesetz schützt grundsätzlich geschlechtsunabhängig, während das…

  • Reifeverzögerung

    Reifeverzögerung bezeichnet im Jugendstrafrecht einen Entwicklungsstand, bei dem ein Heranwachsender nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichsteht. Liegt eine solche Verzögerung vor, kann nach § 105 JGG Jugendstrafrecht angewendet werden. Maßgeblich ist eine umfassende Würdigung der Persönlichkeit, Selbstständigkeit, Lebensführung und sozialen Entwicklung. Das kalendarische Alter allein entscheidet nicht über die anzuwendenden Rechtsfolgen….

  • |

    Opportunitätsprinzip

    Das Opportunitätsprinzip erlaubt den Strafverfolgungsbehörden, in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen trotz bestehenden Tatverdachts von der Verfolgung einer Straftat abzusehen oder ein Verfahren einzustellen. Es durchbricht das grundsätzlich geltende Legalitätsprinzip und eröffnet kein freies Belieben. Voraussetzungen, Zuständigkeiten und erforderliche Zustimmungen ergeben sich aus der Strafprozessordnung, etwa bei geringer Schuld, fehlendem öffentlichen Interesse oder gegen Erfüllung von Auflagen….

  • Bewährungsauflage

    Bewährungsauflage ist eine Verpflichtung, die das Gericht einem Verurteilten bei Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung auferlegen kann. Der Begriff gehört zum Strafrecht und beeinflusst Rechtsfolgen, Vollstreckung oder die Behandlung junger Täter. Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der Rechtsprechung. Seine Anwendung muss schuldangemessen, verhältnismäßig und am Einzelfall orientiert sein. Die…