Beweislast im Arzthaftungsrecht

Die Beweislast im Arzthaftungsrecht bestimmt, welche Partei im Prozess die Voraussetzungen eines Haftungsanspruchs nachweisen muss. Grundsätzlich beweist der Patient den Behandlungsfehler, den Gesundheitsschaden und die Ursächlichkeit zwischen beiden; der Behandler muss insbesondere eine ordnungsgemäße Aufklärung und Einwilligung darlegen. Wegen typischer Informations- und Beweisschwierigkeiten sieht § 630h BGB für bestimmte Dokumentationsmängel, voll beherrschbare Risiken und grobe Behandlungsfehler besondere Vermutungen und Beweiserleichterungen vor. Diese Regeln sollen ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Beteiligten herstellen.

Rechtliche Bedeutung

Die Beweislast entscheidet häufig über den Ausgang eines Arzthaftungsprozesses, weil medizinische Ursachen im Nachhinein nur schwer sicher festzustellen sind.

Voraussetzungen und Folgen

Eine Beweislastumkehr ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Besonders bedeutsam sind grobe Behandlungsfehler und qualifizierte Befunderhebungsfehler, wenn sie grundsätzlich geeignet sind, den eingetretenen Schaden zu verursachen.

Beispiel

Ein grober Behandlungsfehler ist geeignet, den späteren Gesundheitsschaden herbeizuführen. Dann kann der Behandler beweisen müssen, dass der Fehler nicht ursächlich war.

Häufige Fragen

Muss der Patient immer alles beweisen?

Nein. Gesetzliche Vermutungen und richterrechtliche Beweiserleichterungen können einzelne Nachweise erleichtern oder umkehren.

Welche Rolle spielt die Patientenakte?

Dokumentationsmängel können Vermutungen zugunsten des Patienten auslösen.

Verwandte Begriffe

Beweislast, Beweislastumkehr, Grober Behandlungsfehler

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Diagnosefehler

    Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn ein Arzt erhobene Befunde medizinisch fehlerhaft deutet und deshalb eine unzutreffende Diagnose stellt. Da Krankheitsbilder mehrdeutig sein können und medizinische Beurteilungen Spielräume enthalten, ist nicht jede falsche Diagnose haftungsrechtlich fehlerhaft. Entscheidend ist, ob die Bewertung aus damaliger fachlicher Sicht vertretbar war. Vom Diagnosefehler ist der Befunderhebungsfehler zu unterscheiden, bei dem…

  • Palliativmedizin

    Palliativmedizin ist die medizinische Behandlung und Begleitung von Menschen mit einer unheilbaren, fortschreitenden und lebensbegrenzenden Erkrankung. Ihr Ziel ist nicht die Heilung, sondern die Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Symptomen sowie die Erhaltung bestmöglicher Lebensqualität. Rechtlich maßgeblich bleiben Aufklärung, Einwilligung, Patientenwille und fachlicher Standard. Eine fachgerecht dosierte Symptomlinderung ist grundsätzlich zulässig, auch wenn unbeabsichtigte…

  • Organisationsverschulden im Krankenhaus

    Organisationsverschulden im Krankenhaus bezeichnet eine schuldhafte Verletzung organisatorischer Pflichten, durch die Patienten gefährdet oder geschädigt werden. Krankenhausträger und verantwortliche Leitung müssen Abläufe, Personal, Hygiene, Geräte, Rufbereitschaften und Zuständigkeiten so organisieren, dass eine Behandlung nach dem geschuldeten fachlichen Standard möglich ist. Haftung kann etwa entstehen, wenn qualifiziertes Personal fehlt, Befunde nicht weitergeleitet werden oder erkennbare Sicherheits-…

  • |

    Beweislastumkehr im Arzthaftungsrecht

    Die Beweislastumkehr im Arzthaftungsrecht bewirkt, dass nicht der Patient, sondern der Behandelnde bestimmte für die Haftung bedeutsame Tatsachen widerlegen muss. Sie greift nur in gesetzlich oder richterrechtlich anerkannten Fallgruppen ein. Besonders wichtig ist § 630h BGB: Bei einem groben Behandlungsfehler kann vermutet werden, dass der Fehler für den eingetretenen Gesundheitsschaden ursächlich war, sofern er grundsätzlich…

  • Dokumentationspflicht des Arztes

    Die Dokumentationspflicht des Arztes verlangt, sämtliche aus fachlicher Sicht wesentlichen Maßnahmen und Ergebnisse einer Behandlung zeitnah in der Patientenakte festzuhalten. Dazu zählen insbesondere Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Befunde, Therapien, Eingriffe, Einwilligungen und Aufklärungen. Die Dokumentation dient der Behandlungskontinuität, Information weiterer Behandler und Beweissicherung. Fehlt eine gebotene Eintragung, kann dies im Haftungsprozess zu Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten…

  • Pflegefehler

    Ein Pflegefehler ist eine Abweichung von den fachlich gebotenen Standards bei der Betreuung und Versorgung eines pflegebedürftigen oder erkrankten Menschen. Er kann etwa bei Medikamentengabe, Sturzprophylaxe, Lagerung, Hygiene, Wundversorgung, Ernährung oder Beobachtung des Gesundheitszustands auftreten. Führt der Fehler schuldhaft zu einem Schaden, kommen vertragliche und deliktische Ansprüche gegen die Pflegekraft, den Einrichtungsträger oder andere Verantwortliche…