Beweislast
Beweislast bezeichnet die Regel, welche Partei die Folgen trägt, wenn eine entscheidungserhebliche Tatsache nicht bewiesen werden kann. Im Zivilprozess gilt grundsätzlich: Wer sich auf eine für ihn günstige Tatsache beruft, muss sie beweisen. Gesetzliche Beweislastregeln und Vermutungen können hiervon abweichen.
Bedeutung und Voraussetzungen
Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem jeweiligen Verfahrensrecht und dem konkreten Einzelfall. Maßgebliche Vorschriften, Fristen und Zuständigkeiten sind sorgfältig zu beachten.
Praktische Bedeutung
Der Begriff steht in engem Zusammenhang mit anderen Verfahrensfragen. Eine genaue Prüfung setzt regelmäßig voraus, dass Sachverhalt und einschlägige Normen feststehen.
Beispiel
Die zuständige Stelle trifft eine Entscheidung auf der Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen und der verfügbaren Tatsachen.
Häufige Fragen
Wo ist dies geregelt?
Die Einzelheiten ergeben sich aus den jeweiligen Verfahrensgesetzen.
Gibt es Fristen?
Je nach Verfahrensart können kurze gesetzliche Fristen gelten.
Verwandte Begriffe
Prozessrecht, Beweisaufnahme, Rechtsmittel, Rechtliches Gehör
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.