Allgemeinverfügung
Eine Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft beziehungsweise Benutzung einer Sache regelt.
Gesetzliche Grundlage
Die Definition steht in § 35 Satz 2 VwVfG. Die Allgemeinverfügung verbindet eine konkrete Regelung mit einer größeren Zahl von Adressaten.
Formen
Unterschieden werden personenbezogene und sachbezogene Allgemeinverfügungen sowie Benutzungsregelungen. Beispiele sind eine Versammlungsauflösung, die Widmung einer Straße oder Regeln für eine öffentliche Einrichtung.
Bekanntgabe und Rechtsschutz
Eine Allgemeinverfügung kann öffentlich bekannt gegeben werden. Betroffene können die für Verwaltungsakte vorgesehenen Rechtsbehelfe nutzen.
Beispiel
Ein Platzverweis gegenüber allen Personen einer konkret beschriebenen Gruppe kann als Allgemeinverfügung ergehen.
Häufige Fragen
Ist sie ein Gesetz?
Nein. Sie ist eine konkrete Verwaltungsentscheidung.
Wann wird sie wirksam?
Grundsätzlich mit ihrer Bekanntgabe.
Verwandte Begriffe
Verwaltungsakt, Behörde, Bekanntgabe, Widerspruch
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.