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Bekanntgabe

Bekanntgabe: Bekanntgabe ist die Eröffnung eines Verwaltungsakts gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird.

Gesetzliche Grundlage

Maßgeblich sind insbesondere § 41 VwVfG.

Bedeutung

Der Begriff gehört zum Verwaltungsrecht und ist für die Wirksamkeit oder Überprüfung behördlicher Entscheidungen wichtig. Dabei bestehen enge Bezüge zu Behörde, Verwaltungsverfahren und Verwaltungsakt.

Beispiel

Ein schriftlicher Bescheid wird dem Adressaten per Post übermittelt.

Häufige Fragen

Welche Funktion hat das Institut?

Es sichert ein rechtsstaatliches und nachvollziehbares Verwaltungsverfahren sowie wirksamen Rechtsschutz.

Gelten immer dieselben Regeln?

Nein. Besondere Fachgesetze und landesrechtliche Vorschriften können Abweichungen vorsehen.

Verwandte Begriffe

Verwaltungsakt, Anhörung, Bestandskraft, Widerspruch, Widerspruchsverfahren

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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