Widerruf des Versicherungsvertrags

Widerruf des Versicherungsvertrags bezeichnet das gesetzliche Recht des Versicherungsnehmers, seine Vertragserklärung innerhalb der Widerrufsfrist ohne besondere Begründung rückgängig zu machen. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich stets nach Vertrag, Versicherungsbedingungen und Einzelfall. Maßgeblich bleiben dabei das Versicherungsvertragsgesetz und die wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz, dem konkreten Versicherungsvertrag und den einbezogenen Versicherungsbedingungen.

Voraussetzungen und Folgen

Frist und Rechtsfolgen richten sich insbesondere nach § 8 VVG; Voraussetzung ist regelmäßig eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung

Beispiel

Ein Verbraucher widerruft den online abgeschlossenen Versicherungsvertrag innerhalb der gesetzlichen Frist

Häufige Fragen

Welche Regelungen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere das VVG, der Versicherungsschein und die wirksam einbezogenen Versicherungsbedingungen.

Muss jeder Streit gerichtlich geklärt werden?

Nein. Zunächst kommen eine Prüfung durch den Versicherer, Beschwerdeverfahren oder eine außergerichtliche Schlichtung in Betracht.

Verwandte Begriffe

Versicherungsrecht, Versicherungsvertrag, Versicherungsfall

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Vorvertragliche Anzeigepflicht

    Vorvertragliche Anzeigepflicht bezeichnet die Pflicht des Antragstellers, dem Versicherer vor Vertragsschluss die in Textform gestellten Fragen zu gefahrerheblichen Umständen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen….

  • Rückkaufswert der Lebensversicherung

    Rückkaufswert der Lebensversicherung bezeichnet den Betrag, den der Versicherer bei vorzeitiger Kündigung einer kapitalbildenden Lebensversicherung nach den gesetzlichen und vertraglichen Regeln auszahlt. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue…

  • |

    Versicherungsombudsmann

    Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und teilnehmenden privaten Versicherungsunternehmen oder Versicherungsvermittlern. Das Verfahren bietet eine außergerichtliche, regelmäßig kostenfreie und vergleichsweise einfache Möglichkeit zur Überprüfung einer Entscheidung des Versicherers. Je nach Streitwert kann die Entscheidung für das Unternehmen bindend sein; der Verbraucher behält grundsätzlich die Möglichkeit, anschließend ein Gericht anzurufen. Rechtliche…

  • Leistungsausschluss im Versicherungsrecht

    Leistungsausschluss im Versicherungsrecht bezeichnet eine vertragliche oder gesetzliche Regelung, nach der bestimmte Gefahren, Ursachen, Schäden oder Verhaltensweisen nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue…

  • Risikolebensversicherung

    Risikolebensversicherung bezeichnet eine Lebensversicherung, die bei Tod der versicherten Person während der vereinbarten Laufzeit die festgelegte Summe an den Bezugsberechtigten zahlt. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche…

  • Versicherer

    Versicherer ist das Unternehmen, das aufgrund eines Versicherungsvertrags ein bestimmtes Risiko übernimmt und beim Eintritt des versicherten Ereignisses die vereinbarte Leistung schuldet. Für diese Risikoübernahme erhält es die Versicherungsprämie. Versicherer benötigen grundsätzlich eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis und unterliegen staatlicher Finanzaufsicht. Im Vertragsverhältnis treffen sie insbesondere Beratungs-, Informations-, Dokumentations- und Leistungspflichten nach dem Versicherungsvertragsgesetz. Rechtliche Bedeutung Der…